Transparenz

Unser Bürgermeister Marcel Mittelbach macht es mit seinem Transparenzregister vor und wir als Fraktion ziehen mit.

In der nachfolgenden Übersicht machen wir die Aufwandsentschädigungen transparent, die wir als ehrenamtlich tätige Waltroper:innen für die Arbeit im Stadtrat und den Ausschüssen erhalten.


Nr. Name, Vorname Aufwandsentschädigung gem. §1 Abs. 2 Nr. 1bb) EntschVO / Monat Bemerkung
1 Dick, Detlev 313,00 € zusätzlich den 3-fachen Satz aufgrund der Tätigkeit als Fraktionsvorsitzender einer mehr als acht Mitgliedern starken Fraktion (§3 Abs. 1 Nr. 4 EntschVO)
2 Böhm, Karl-Heinz 313,00 € zusätzlich den 0,75-fachen Satz aufgrund der Tätigkeit als Stellv. Fraktionsvorsitzender; 50:50 des 1,5-fachen Satzes mit Vanessa Meiritz (§3 Abs. 1 Nr. 5 EntschVO)

zusätzlich Sitzungsgeld für die Mitarbeit im V+E Verwaltungsrat.

3 Meiritz, Vanessa 313,00 € zusätzlich den 0,75-fachen Satz aufgrund der Tätigkeit als Stellv. Fraktionsvorsitzende; 50:50 des 1,5-fachen Satzes mit Karl-Heinz Böhm (§3 Abs. 1 Nr. 5 EntschVO)
4 Beie, Klaus 313,00 € zusätzlich den 3-fachen Satz aufgrund der Tätigkeit als 1. Stellv. Bürgermeister (§3 Abs. 1 Nr. 1 EntschVO).

zusätzlich Sitzungsgeld für die Mitarbeit im V+E Verwaltungsrat.

5 Bauer, Regina 313,00 €
6 Beughold, Kirsten 313,00 € zusätzlich den 1-fachen Satz aufgrund der Tätigkeit als Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaft (§3 Abs. 1 Nr. 6 EntschVO)
7 Heinze, Gaby 313,00 €
8 Jadzinski, Björn 313,00 €
9 Jewanski, Kathrin 313,00 €
10 Heimsath, Axel 313,00 € zusätzlich den 1-fachen Satz aufgrund der Tätigkeit als Vorsitzende des Ausschusses Jugendhilfe und Soziales (§3 Abs. 1 Nr. 6 EntschVO)
11 Kwiatowski, Frank 313,00 €
12 Spiegelbauer, Regina 313,00 €
13 Zimmermann, Ute 313,00 €

  • Die Höhe der Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder richtet sich nach der Größe der Gemeinde und beträgt für Waltrop gemäß §1 Absatz 2 Nr. 1 bb) EntschVO 313,00 € pro Monat.
  • Nach den Statuten der SPD führen die Ratsmitglieder 30% ihrer erhaltenen Aufwandsentschädigungen an die Fraktion ab, um die Arbeit der Fraktion zu finanzieren.
  • Die insgesamt erhaltenen Aufwandsentschädigungen müssen versteuert werden. Alle Zahlungen, die den derzeit gültigen Steuerfreibetrag überschreiten, werden auf die Steuer angerechnet.
  • Für die Teilnahme an den Sitzungen des V+E Verwaltungsrates und der Sparkasse erhalten die in diese Gremien gewählten Ratsmitglieder ein Sitzungsgeld.
  • Nach § 3a der EntschVO steht Ratsmitgliedern darüber hinaus ein Ersatz des Verdienstausfalls zu.
  • Darüber hinaus kommen Vergütungen aufgrund angefallener Fahrkosten (§5 EntschVO) und Reisekosten (§6 EntschVO) in Betracht.
  • Sachkundige Bürger:innen erhalten keine monatliche Aufwandsentschädigung. Für die Teilnahme an Sitzungen (Ausschuss- und Fraktionssitzungen) erhalten sie gemäß §2 Nr. 1 b) EntschVO jeweils 27,30 €.
  • Für Kreitagsmitglieder im Kreistag Recklinghausen gilt §1 Absatz 2 Nr. 2 bb) EntschVO