Stellungnahme zu Straßenausbaubeiträgen

KAG-Gebühren: Stellungnahme der SPD-Fraktion

In den einzelnen Bundesländern gibt es unterschiedliche Regelungen zur Anwendung der Straßenausbaubeiträge. In NRW sollen nach KAG (Kommunalabgabengesetz §8), diese Beiträge erhoben werden. Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) hat uns, als Stadt mit leeren Kassen, angewiesen diese zu erheben.

Was sind Straßenausbauten?
Liegt ein Grundstück in einem Neubaugebiet werden die Kosten für den Straßenausbau über die Erschließungskosten, die jeder zahlen muss der dort baut, abgedeckt.
Für die Instandhaltung von Straßen zahlen die Anwohner auch nicht. Das heißt, kleinere Reparaturen oder Schlaglöcher werden beseitigt.
Aber bei vielen Straßen in Waltrop reicht das nicht mehr. Straßenbeläge und Bürgersteige müssen komplett erneuert werden. Nur für die Erneuerung oder Verbesserung einer bestehenden Straße werden diese Beiträge erhoben.

In einem Plan wurden von der Verwaltung 2016 ca. 10 Straßen in Waltrop genannt, die bis 2020 saniert werden sollen. Das umfangreiche Sanierungsarbeiten an den Straßen in Waltrop erforderlich sind haben wir erkannt. Somit haben wir auch im September 2016 der Satzung zur Einführung der Gebühren zugestimmt. Wir haben dabei durchgesetzt, dass nicht die von der Verwaltung geforderten aktuellen Gebührensätze erhoben werden sollen, sondern zunächst nur diejenigen die im Gesetz von 1988 festgesetzt wurden. Wir wollten die Bürger nicht gleich übermäßig strapazieren und haben Wert daraufgelegt, dass die Verwaltung höchste Transparenz in dieser Angelegenheit zeigt.

In der Landesregierung wird aktuell über die Anwendung des Gesetzes diskutiert. Die SPD Fraktion hat in einem Antrag gefordert diese Gebühren nicht mehr von den Bürgern einzufordern. Die Kosten sollen vom Land getragen werden. Konkrete Finanzierungsvorschläge hierfür liegen vor. Eine erste Reaktion der Landesregierung ist, dass man sich lediglich eine Erleichterung vorstellen könne, nicht aber eine komplette Umfinanzierung. Wir wissen eine Änderung des Gesetzes ist langwierig.

Wir haben eine Alternative in der wir vorschlagen über den Wegfall der Gebühren und eine vollkommen andere Finanzierungsform zu diskutieren. Diese könnte so aussehen: Anstatt der Einmalzahlungen könnten wiederkehrende Beiträge erhoben werden. Dabei legt die Gemeinde, nach einem festzulegenden Schlüssel, jedes Jahr Kosten auf Grundstückseigentümer um. Der Vorteil: die Kosten fallen – pro Jahr gerechnet – geringer aus und es wird für jeden berechenbarer. Aber auch bis so etwas anwendbar ist wird es lange dauern.

Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass die im Straßensnierungsplan genannten Straßen erneuert werden müssen. Solange es keine andere Gesetzesgrundlage in Sicht ist, sind wir gezwungen die Gebühren zu erheben. Wenn wir seitens der Landesregierung ein positives Signal zu schnellen Gesetzesänderung erhalten würden, könnten wir uns vorstellen die Satzung bis dahin außer Kraft zu setzen. Dieses Signal ist jedoch derzeit nicht zu erwarten.