Bericht aus dem Ausschuss für Schule, Kultur und Sport am 14.03.2019

Bericht aus dem Ausschuss für Schule, Kultur und Sport am 14.03.2019

Vorstellung von Frau Erika Lühr, Schulleiterin der Schule Oberwiese und Frau Elisabeth Dahlhues, Schulleiterin der städt. Realschule Waltrop

Mitteilungen über

Anmeldezahlen und Klassenbildung in den Grundschulen in Waltrop für das Schuljahr 2019 / 2020

In Absprache mit der Schulaufsicht ist die Bildung von 10 Eingangsklassen vereinbart worden, die sich wie folgt verteilen:

Name der Schule männlich weiblich insgesamt Klassen

Lindgren Schule 57 41 98 4

Aug-Herm-Franke-Schule 32 32 64 3

Kardinal-von-Galen Schule 32 26 58 3

Auswärtige Grundschulen 10 10 20

Anmeldezahlen in den weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2019 / 2020

insgesamt

Gesamtschule 116

Realschule 98

Theodor-Heuss-Gymnasium 121

Die SPD hat um Überprüfung von Finanzierungsalternativen bzgl. des Baues eines Medienzentrums gebeten, dem ist die Verwaltung heute nicht nachgekommen. Dieser Punkt soll im nächsten Ausschuss beraten werden

SPD setzt sich weiterhin für neuen Langendorf-Standort ein

SPD setzt sich weiterhin für neuen Langendorf-Standort ein


Zieht der Fahrzeugbauer Langendorf in ein neues Gewerbegebiet an der südlichen Stadtgrenze oder nicht?

Detlev Dick, unser Fraktionsvorsitzender im Stadtrat, hat mit dem Betriebsrat von Langendorf über die Verlagerung des Betriebs und über die Irritationen, die durch die Stadt Dortmund aufgetreten waren, gesprochen. Am derzeitigen Standort wird es zu eng für Langendorf.
Das Ergebnis fasst er so zusammen: „Langendorf steht nach wie vor zum Standort Dicker Dören und ich habe bekräftigt, dass die Betriebsumsiedlung weiterhin ein Hauptthema der SPD ist und wir alles daran setzen, die Verlagerung schnellstmöglich zu realisieren.“

Nicht-Entlastung der Bürgermeisterin der Stadt Waltrop für die Jahre 2014 und 2015

Die folgende Rede hielt Detlev Dick, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Waltrop in der Ratssitzung am 5. Juli 2018, in der die Mehrheit der Ratsmitglieder der Bürgermeisterin Nicole Moenikes (CDU) die Entlastung für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 verweigerten.

Die Nicht-Entlastung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90 die Grünen, FDP, die Linke und Waltroper Aufbruch begründete er wie folgt:

Begründung der Nicht-Entlastung als pdf

Wir stellen den kompletten Text auch direkt hier zur Verfügung:

Nicht-Entlastung der Bürgermeisterin der Stadt Waltrop für die Jahre 2014 und 2015

Allgemeines:

Vorweg möchte ich anmerken, dass der Bericht mit dem allgemeinen Vertreter der Bürgermeisterin sowie mit dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes in den wesentlichen Punkten besprochen wurde. Der Inhalt ist den vorgenannten Personen bekannt und es wurde nicht widersprochen.
Nach § 96 Gemeindeordnung NRW, Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung, entscheiden die Ratsmitglieder über die Entlastung der Bürgermeisterin. Verweigern sie die Entlastung oder sprechen sie diese mit Einschränkungen aus, so haben sie dafür die Gründe anzugeben.
Eine Nicht-Entlastung ist gerechtfertigt, wenn die Vertrauensgrundlage zwischen Bürgermeisterin und Rat durch schwerwiegende Verstöße erschüttert ist. Die Verstöße müssen in einem Bericht enthalten und belegt sein. Da nicht alle Ratsmitglieder Juristen sind, ist es ausreichend, wenn die Vorwürfe beschrieben werden.
Es hat ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Bochum gegen Sie als Bürgermeisterin gegeben. Ein weiterer Beschuldigter war Dr. Gellert als Leiter der AÖR und als Privatperson. Des-weiteren hat es eine disziplinarische Untersuchung gegeben. In beiden Untersuchungen wurden erhebliche Vergehen in Ihrer Vorgehensweise festgestellt. Die Staatsanwaltschaft hat bei den Ermittlungen den Tatverdacht der Untreue als verwirklicht angesehen. Es lag ein Straftatbestand vor, ansonsten wären Sie freigesprochen worden. Von der Erhebung einer Klage wurde deshalb abgesehen, weil Sie 10.000 € als Geldbuße entrichtet haben. Im Disziplinarverfahren sind ebenfalls dieselben Vergehen festgestellt worden. Laut Landesdisziplinargesetz darf wegen desselben Sachverhalts ein Verweis, eine Geldbuße oder eine Kürzung des Ruhegehalts nicht ausgesprochen werden. So ist auch dieses Verfahren für Sie ohne weitere Konsequenzen abgeschlossen worden.
Die gesamten Verfahren sind erst im Mai 2018 abgeschlossen worden. Daher kann auch erst zu diesem Zeitpunkt, über die Vorgänge aus den Jahren 2014 und 2015 berichtet werden. Die Fehlverhalten, die in den beiden Verfahren festgestellt wurden, sind jedoch nicht bekannt. Beide Instanzen haben festgestellt, dass Sie sich falsch verhalten haben. Um die Vergehen für die Auswirkung auf eine mögliche Entlastung zu prüfen, haben wir Akteneinsicht verlangt. Diese wurde uns nicht gewährt. Dies allein zeigt schon deutlich, dass das Vertrauen zwischen Ihnen und dem Rat fehlt.
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin: In einem Artikel der Westfälischen Rundschau vom 28.12.2016 sagen Sie: “ Als Bürgermeisterin muss man Transparenz und Verlässlichkeit garantieren.“
Hiervon merken wir nichts. An einer vollständigen Aufklärung sind Sie, aus welchen Gründen auch immer, nicht interessiert. Im Gegenteil: Die Tatvorwürfe werden nach wie vor verharmlost und verschleiert. Auch in der örtlichen Presse wurden die Vorgänge durch den damaligen Chefredakteur eher verschleiert statt aufgeklärt. So ist hier in der Öffentlichkeit ein vollkommen falsches Bild entstanden, das Sie kürzlich in einem offenen Brief noch abrunden, indem Sie sagen, dass Ihnen lediglich „formale Fehler“ unterlaufen seien.
Die Fraktionen im Rat der Stadt Waltrop, SPD, Bündnis 90 die Grünen, FDP, die Linke sowie der Waltroper Aufbruch werden Sie für die Jahre 2014 und 2015 nicht entlasten. Daher führen wir die Missstände und Fehlverhalten aus unserer Sicht noch einmal auf, wobei Raum für Spekulationen auch erst durch die von Ihnen verwehrte und daher fehlende Akteneinsicht entstand.

Beratervertrag:

Diesen Vertrag haben die Stadt Waltrop, vertreten durch Sie und Herr Dr. Michael Gellert, am 30.01.2015 geschlossen.
Die Laufzeit des Beratervertrages begann am 1.2.2015 und endete mit dem 31.01.2016 . Es wurde ein Pauschalhonorar von monatl. 3.500 € zzgl. MWSt vereinbart. Dies ergibt somit eine Summe von 49.980,00 €.
Nach § 11 der Hauptsatzung liegt der Betrag für die Erteilung von Aufträgen über die Sie, ohne Ratsbeschluss, selbst bestimmen können, bei einer Höchstgrenze von 50.000 €. Es mutet schon etwas seltsam an, dass lediglich 20 € zum Erreichen dieser Höchstgrenze fehlen.
Nach dem Paragraphen dürfen Sie als Bürgermeisterin aber nur dann über diesen Betrag allein entscheiden, wenn der Betrag in den Haushalt eingestellt wurde. Dies wurde er jedoch nicht.
Demnach mussten Sie den § 11 der Hauptsatzung ein zweites Mal bemühen, wonach Sie außerplanmäßige Aufwendungen bis 100.000 € genehmigen dürfen.
Fraglich und rechtlich noch nicht geklärt ist, ob solche Aufwendungen zuvor beantragt werden müssen und ob Sie auch dazu berechtigt sind. Üblicherweise ist bei derart hohen Summen ein begründeter schriftlicher Antrag zu stellen.
Aber selbst, wenn ein solcher Antrag gestellt worden wäre, hätten Sie diesen auch nicht genehmigen dürfen.
Gemäß § 83 der Gemeindeordnung NRW sind außerplanmäßige Aufwendungen nur zulässig, wenn diese sachlich und zeitlich unabweisbar sind.
Die sachliche Unabweisbarkeit setzt voraus, dass die Sache unbedingt notwendig sein muss. Diese Notwendigkeit war bei dem Vertrag nicht gegeben.
Die zeitliche Komponente setzt voraus, dass die Erledigung noch in diesem Haushaltsjahr erfolgen muss und eine Verschiebung unmöglich ist. Zu dem Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages lag keine Dringlichkeit vor, die Sie sofort zum Handeln gezwungen hätte. Dafür sind in der Satzung auch entsprechende Dringlichkeitsbeschlüsse vorgesehen, die entweder durch eine außerplanmäßige Sitzung des HFA oder aber, wenn es mal ganz schnell gehen muss, mit einem Ratsmitglied zusammen erfolgen könnte. Beides ist auch schon in der Vergangenheit geschehen.
Sowohl die sachliche als auch die zeitliche Unabweisbarkeit trifft für den Vertrag mit Dr. Gellert nicht zu. Sie durften demnach die außerplanmäßigen Aufwendungen gar nicht genehmigen.
Dies ist ein grober Verstoß gegen die Gemeindeordnung.
Desweiteren steht im § 83 der Gemeindeordnung, dass außerplanmäßige Aufwendungen, sofern sie erheblich sind, und das sind sie unserer Meinung nach bei einem Betrag von 49.980 €, durch den Rat genehmigt werden müssen. Auf jeden Fall müssen diese Aufwendungen, auch wenn sie nicht erheblich sind, dem Rat zur Kenntnis zur gegeben werden.
Dies ist ebenfalls nicht erfolgt und stellt somit einen weiteren Verstoß gegen die Gemeindeordnung dar.
Es liegt hier ein deutlich stärker zu bewertendes Fehlverhalten vor, als zunächst bekannt war.
Sie haben hier gleich zweifach gegen die Gemeindeordnung verstoßen. Zum einen haben Sie eine außerplanmäßige Maßnahme genehmigt, die Sie gar nicht genehmigen durften und die noch nicht einmal vorab mit dem Kämmerer besprochen wurde und zum anderen haben Sie den Rat weder befragt noch informiert.
Insofern haben Sie auch gegen den § 11 der Hauptsatzung verstoßen. Sie hätten den Vertrag nicht abschließen dürfen, weil das Geld nicht in den Haushalt eingestellt wurde. Die Begründung es hätte in den Haushalt nicht eingestellt werden können, weil ein langer Zeitraum zwischen dem Vertrag und der Verabschiedung des Haushaltes vorhanden war, ist falsch. (WZ 20.06.2018) Der Haushalt wurde Ende November 2014 verabschiedet und der Vertrag nur 2 Monate später abgeschlossen (30.01.2015).
Juristisch zu prüfen ist auch, ob Sie nicht auch zusätzlich gegen den § 10 der Hauptsatzung, Genehmigung von Rechtsgeschäften, verstoßen haben. Demnach bedürfen Verträge mit leitenden Dienstkräften der Genehmigung des Rates. Leitende Dienstkräfte sind nach § 13 der Hauptsatzung, Zuständigkeit für dienstrechtliche Entscheidungen, solche Kräfte, die Ihnen direkt unterstehen. Da Ihnen Dr. Gellert direkt unterstand, hätte der Beratervertrag auch hiernach der Genehmigung des Rates bedurft. Somit liegt auch ein weiterer Verstoß gegen die Hauptsatzung vor. Die Satzung wurde zwar 2017 geändert, war jedoch in der 2015 gültigen Fassung sinngemäß.
Ihnen ist die Haushaltslage der Stadt bekannt. Die außerplanmäßige Ausgabe eines so hohen Betrages im Alleingang ist schon sehr bedenklich, zumal wir im Rat auch schon über deutlich niedrigere Beträge reden. Das Argument, dass durch den Vertrag eine erhebliche Verbesserung des Haushaltes eingetreten ist, ist nicht richtig. Genau das Gegenteil ist eingetreten. Vermutlich ist ein Schaden für die Stadt entstanden. Hierzu werde ich im Späteren noch ausführen.
Sie mussten schon eine ganze Menge Energie aufbringen, um diesen Vertrag so abzuschließen, dass diesen keiner verhindern konnte, er bestmöglich verschleiert wurde und die Öffentlichkeit nichts davon mitbekam.
Einen Vertrag mit einem Mitarbeiter vollkommen eigenständig abzuschließen, ohne dies vorher mit betreffenden Ämtern abzustimmen, ohne ausreichenden Inhalt, ohne eine verbindliche Leistung zu definieren, nur 20 € unterhalb des erlaubten Betrages, ohne zeitlichen Druck, ohne rechtliche Absicherung, ohne Vergleichsangebote einzuholen usw. Dies ist ein Verstoß gegen viele, viele interne sowie externe Regelungen und Gesetze.
Compliance- Regeln und Richtlinien: Mindestvoraussetzungen, die jeder Verwaltungschef kennen muss. Die Festlegung von Regeln und Richtlinien gehören zum Kern einer funktionierenden Verwaltung. Verstöße werden bestraft. Sanktionen gegen Verstöße sollen dazu dienen, dass Compliance Vorschriften eingehalten werden und stellen sicher, dass die Verwaltung integer und seriös bleibt. Der Begriff Compliance bedeutet im engeren Sinn die Einhaltung von Gesetz und Recht durch die Verwaltung und seine Mitarbeiter. Dagegen haben Sie verstoßen. Nicht nur allein das Vergaberecht, und das im Beamtenrecht genannte „meide selbst den bösen Schein“ haben Sie vorsätzlich und absichtlich missachtet.
Dies ist keine Vorbildfunktion, wenn man sämtliche Schlupflöcher nutzt, um jemanden zu begünstigen. Hier stellt sich auch die Frage, ob und inwieweit ein Verstoß gegen geltendes Recht oder Gesetz vorliegt.
In der freien Wirtschaft werden solche Verstöße gegen die Compliance-Regeln oftmals mit Kündigungen geahndet. Sie sagten vor einiger Zeit in einem Presseartikel, dass Sie in der freien Wirtschaft bereits Ihre beruflichen Erfahrungen vor dem Bürgermeisteramt gemacht hätten. Dann hätten Ihnen die daraus entstehenden Konsequenzen durchaus bewusst gewesen sein müssen.
Sie hätten die Zeit gehabt, diesen Vertrag von den verschiedenen Instanzen der Verwaltung, wie Rechtsamt, Rechnungsprüfungsamt etc. prüfen zu lassen. Dies haben Sie nicht gemacht. Entweder haben sie kein Vertrauen in Ihre eigenen Ämter oder Sie wollten etwas verbergen.
Die GPA hat den Vertrag im Januar 2016 geprüft und hierzu erhebliche Mängel festgestellt.
Im GPA Bericht steht, dass Sie ausgesagt haben, der Vertrag sei in Abstimmung mit dem städtischen Rechtsamt verfasst worden. Es mag sein, dass Sie jemanden aus dem Amt bemüht haben, zumindest dem Leiter des städtischen Rechtsamtes ist nicht bekannt, dass das Amt Unterstützung geleistet hat. Ein städtischer Volljurist hat daran nicht gearbeitet. Insoweit ist es fraglich, inwieweit man hier von einer Abstimmung mit dem Rechtsamt reden kann.
Das wichtigste bei einem Vertrag ist: Formulieren Sie Art und Umfang des Beratungsauftrages eindeutig. Dies ist nicht erfolgt. Die Beratungsleistungen wurden lt. GPA- Bericht wie folgt beschrieben:
Nach § 1 Satz 1 des Beratervertrages bezieht sich der Auftrag auf die Beratung und Unterstützung
von Organisation und Prozessabläufen in den Bereichen
Gebäudemanagement,
Verwaltung städtischer Liegenschaften,
Straßen- und Grünflächenunterhaltung sowie
Umweltschutz.

Feststellung der GPA:
Der Beratervertrag beauftragt dem Wortlaut nach Tätigkeiten aus dem Hauptamt des Beraters
als Vorstand der AöR. Die Möglichkeit der Doppelbezahlung begründet Zweifel an der
Rechtmäßigkeit dieser Vereinbarung.

In dem Beratervertrag wurden Tätigkeiten genannt, die sowieso in die Zuständigkeit von Herrn Dr. Gellert gefallen sind. Somit kann man davon ausgehen, dass Herr Dr. Gellert Geld für eine Tätigkeit bekommen sollte, für die er nichts tun muss. Daher war die doppelte Bezahlung vermutlich auch der eigentliche Zweck des Vertrages und dies bedeutet eindeutig den Tatbestand der Vorteilsgewährung.
Der Vertrag wurde schriftlich auch nie geändert. Andere Leistungen wurden nie schriftlich fixiert und dem Vertrag beigelegt, sondern lediglich nur irgendwie mündlich, vereinbart. Was genau an Leistungen vereinbart wurde, wird wohl immer ein Geheimnis bleiben. Denn darüber schweigen Sie. Lediglich an den Rechnungen kann man vermuten, über was sie Beide da geredet haben.
Auch die GPA hat dies massiv bemängelt und hierzu folgendes festgestellt:
Leistungen wurden ausschließlich nur in den Rechnungen ausgewiesen
So wurde dann:
Aus Gebäudemanagement-Organisation der Reinigungsdienste.
Aus Verwaltung städtischer Liegenschaften – Nachkalkulation Rettungsdienst
Aus Straßen- und Grünflächenunterhaltung – Gewässerunterhaltung.
Umweltschutz ist, warum auch immer, ganz entfallen.

Der Beratervertrag war mangelhaft. In dem Vertrag standen keine festen Leistungen, es wurde nicht vereinbart, wann eine Leistung zu erbringen war und welches Ziel durch die erbrachte Leistung erreicht werden sollte.
Die GPA stellt hierzu fest:
Welche konkrete Leistung der Auftragnehmer für diese Geldleistungen zu erbringen hat oder wie die erbrachten Leistungen nachgewiesen werden, regelt der Vertrag hingegen nicht. Der Auftragnehmer wird durch den Vertrag nicht verpflichtet, regelmäßig oder zum Abschluss seiner Beratung Bericht zu erstatten. In der Konsequenz würde er die monatliche Vergütung auch ohne eine entsprechende Leistung erhalten können.

Auch dies ist ausreichend Beweis dafür, dass Herr Dr. Gellert Geld ohne Gegenleistung bekommen sollte und verstärkt nochmals den Tatbestand der Vorteilsgewährung.
In dem Zusammenhang kann man durchaus von einem „Geschmäckle“ reden. Da der Begriff harmlos erscheint, möchte ich ihn mal laut Wikipedia definieren: dass dies im Schwäbischen „Geruch“ oder sogar „Gestank“ bedeutet. Der Begriff wird insbesondere für korruptionsähnliche Vorfälle, die jedoch noch keinen Straftatbestand darstellen, verwendet. Bei Korruption gibt es nur Täter, den Bestochenen und den Bestechenden. An einer Aufklärung haben Beide kein Interesse und setzen alles daran ihr Tun zu verschleiern. Aktuell wurde in der Verwaltung gerade eine Broschüre hierzu verteilt.
Gezahlt wurde aus dem Vertrag ein Betrag von jeweils 3.500 € über einen Zeitraum von 9 Monaten zzgl. MwSt, also 37.480 €.
Die letzte Rechnung wurde am 31.10.2015 gestellt. Danach hat Herr Dr. Gellert keine Rechnung mehr gestellt, da die Mauschelei öffentlich bekannt wurde.
Wenn man ein reines Gewissen gehabt hätte und die Rechnungen absolut rechtens gewesen wären, wären sicherlich auch noch weitere Rechnungen gestellt worden. Auch hier bleibt es ein Geheimnis, warum der Vertrag nicht weiter erfüllt wurde, wenn doch ein so hochkarätiger Berater der Stadt noch hätte weitere Verbesserungen beschaffen können.
Im Februar 2015 haben Sie dem jetzigen allgemeinen Vertreter und damaligen Kämmerer zwar nur rein mündlich mitgeteilt, dass Sie mit Dr. Gellert einen Vertrag abgeschlossen haben. Sie haben ihn damit vor eine vollendete Tatsache gestellt. Einzelheiten, die für die Verwaltung, auch zur Erfüllung des Vertrages notwendig gewesen wären, haben Sie nicht kommuniziert.
Erst zu dem Zeitpunkt, als Herr Dr. Gellert die erste Rechnung gestellt hatte, wurden der Verwaltung Einzelheiten aus dem Vertrag bekannt. Sie haben zu diesem Zeitpunkt mehrere Ämter vor eine schwierige Aufgabe gestellt, denn der Kämmerer hatte das Geld nicht und Sie haben ihm auch nicht gesagt wo er es hernehmen sollte. Dem RPA fehlten die Vergleichsangebote und das gesamte Verfahren. Der Leiter des Rechtsamtes kannte den Vertrag gar nicht.
Gegen alle verwaltungsinternen Regeln und Richtlinien, die für ein solches Verfahren zwingend vorgeschrieben sind, haben Sie verstoßen. Die zuvor genannten Compliance Richtlinien wurden grob missachtet.
Als Verwaltungschefin mit einer Vorbildfunktion haben Sie hier ein Zeichen gesetzt. Jedoch ein sehr schlechtes. Wie wollen Sie in Zukunft andere Mitarbeiter sanktionieren, die gegen die geltenden Richtlinien verstoßen? Von Ihrer stets gepriesenen „Offenheit und Ehrlichkeit im Rathaus“ war hier wirklich nichts zu erkennen.
In der Verwaltung wurde darüber geredet, dass Ihnen Herr Dr. Gellert vorgeschlagen haben soll, der V+E könne doch 50.000 € an die Stadt überweisen und von dem Geld hätten Sie ihn dann bezahlen können. Dies ist wie gesagt eine Vermutung, aber gewiss wird sich klären lassen, ob es sich hier lediglich um Spekulationen und Gerüchte handelt, oder ob tatsächlich eine solch unglaubliche „Räuberpistole“ veranstaltet wurde. Auch hier können wir erneut wegen der mangelnden Akteneinsicht nur spekulieren. Sollte sich diese Spekulation allerdings bewahrheiten, würde dies eindeutig den Tatbestand der Vorteilsgewährung belegen.
Alle, aber auch Alle innerhalb der Verwaltung, die den Vertrag zu diesem Zeitpunkt gesehen haben, sollen Ihnen eindringlich dazu geraten haben, diesen Vertrag rückgängig zu machen. Sie haben alle Ratschläge zurückgewiesen und auf die Umsetzung bestanden. Hier waren Sie vollkommen beratungsresistent und uneinsichtig. Sie haben ihre Entscheidungen, für den Bestand des Vertrages, gegen den Rat der Fachbereiche durchgesetzt.
Erst in einer Sitzung der Finanzkommission am 11.08.2015 ist auf Nachfrage des Waltroper Aufbruchs
die Existenz dieses Vertrages bekannt geworden. Daraufhin haben die Parteien SPD, Bündnis 90, Die Grünen, Waltroper Aufbruch und Die Linke einen Fragenkatalog verfasst.
Auch in der Beantwortung dieser Fragen haben Sie die Unwahrheit gesagt.
Auf die Frage, ob über den Beratervertrag hinaus noch weitere Zahlungen an Herr Dr. Gellert geleistet wurden, haben sie mit Nein geantwortet.
Dies entspricht nicht der Wahrheit, denn Sie hatten bereits seit September 2014 einen Gehaltszuschuss angewiesen. Dazu komme ich später noch.
Auch auf die Frage, ob Herr Dr. Gellert eine Person im V+E für den Reinigungsdienst eingestellt hat, haben sie mit Nein geantwortet.
Auch dies entspricht nicht der Wahrheit und ich werde auch dazu später noch einmal ausführen.
Klarheit und Wahrheit sehen anders aus. Dies für sich allein ist ausreichender Beweis für die fehlende Vertrauensgrundlage zwischen dem Rat und Ihnen.
Insgesamt ist zu dem Vertrag folgendes zu sagen, dass er einzig und allein darauf abzielte, jemanden zu begünstigen.

Schaden für die Stadt

In dem Bericht der GPA haben Sie folgendes angegeben:
Die Stadt Waltrop geht von Einsparungen im Reinigungsdienst von rd. 103.000 Euro und Erträgen aus der Gewässerunterhaltung von rd. 175.000 Euro aus.

Das Hauptargument für den Vertrag war immer, dass die Beratungsleistungen den Haushalt wesentlich verbessern sollten. Dies ist nicht der Fall. Es muss geprüft werden, ob nicht sogar eine Mehrbelastung entstanden ist.
Zum Thema Reinigungsleistung
Von Herrn Dr. Gellert wurde die Leistung, Organisation der Reinigungsdienste und Überprüfung der Kostenverteilung, in Rechnung gestellt.
Zunächst ist festgestellt worden, dass Herr Dr. Gellert eine zusätzliche Mitarbeiterin im V+E eingestellt hatte, die sich ausschließlich mit dem Reinigungsdienst beschäftigte. Diese Mitarbeiterin wurde vom V+E bezahlt, hat aber ausschließlich Leistungen erbracht, die Bestandteil des Beratervertrages waren. Dies war ein grober Verstoß, den die Staatsanwaltschaft bereits festgestellt hatte. Auch wenn der Lohn der Mitarbeiterin wieder zurückgezahlt wurde, liegt ein Straftatbestand vor.
Wenn jemand 1.000 € aus einer Kasse nimmt und diese am anderen Tag wieder zurücklegt, bedeutet dies, dass zwar kein Schaden entstanden ist, jedoch ein Straftatbestand gegeben ist. Das Fehlverhalten von Herrn Dr. Gellert ist hier jedoch nicht Bestandteil unserer Ausführungen.
Aus der Akte im Strafverfahren mit Dr. Gellert konnte man entnehmen, dass Sie als Bürgermeisterin und Vorsitzende des Verwaltungsrates nicht nur über diesen Schritt informiert waren. Sie haben offensichtlich dieser Einstellung auch voll zugestimmt. Das heißt, auch hier stehen Sie mit in der Verantwortung und hätten sich in diesem Fall des Straftatbestandes mitschuldig gemacht.
Im Bericht der GPA haben Sie angegeben:
Zu den Beratungsergebnissen im Reinigungsdienst und zur Gewässerunterhaltung
wurden Sitzungsvorlagen für die Ratssitzung im November 2015 erstellt.
Die Beratungsergebnisse wurden somit unmittelbar umgesetzt.

Auch dieses ist nicht richtig und die Unwahrheit.

Die zu erbringende und in Rechnung gestellte Leistung von Herrn Dr. Gellert lautete: Organisation der Reinigungsdienste und Überprüfung der Kostenverteilung
Unter TOP 20 der Sitzung des Rates vom 3.12.2015 Vorlagen Nr . 2014-20/0371 wurde folgender Beschluss gefasst: Der HFA empfiehlt dem Rat für die städtische Gebäudereinigung eine Quote von 90 % zur Eigenreinigung und 10 % zur Fremdreinigung auf der Grundlage der Reinigungsstunden festzulegen.
Von der Organisation der Reinigungsdienste und Überprüfung der Kostenverteilung war in der Vorlage nichts zu lesen. Insofern ist es auch nicht richtig, was Sie der GPA berichtet haben. Die Beratungsergebnisse sind keinesfalls umgesetzt worden. Auch hier haben Sie die Unwahrheit gesagt.
Zur Gebäudereinigung ist zu sagen, dass die Kosten tatsächlich in 2015 gegenüber 2013 um ca. 100.000 €/a gestiegen sind. Gegenüber 2016 immerhin noch ca. 60.000 €.
Sie betrugen:
Im Jahr 2013 852.000 €
Im Jahr 2014 908.000 €
Im Jahr 2015 967.000 €
Im Jahr 2016 913.000 €

Mittlerweile wurde uns in einer interfraktionellen Runde berichtet, dass es wegen der außerplanmäßigen Erhöhung Nachfragen von der Bezirksregierung an die Stadt gegeben hat. Auch der Haushaltssanierungsplan musste aktuell wegen der nicht erzielten Kosteneinsparung angepasst werden.
Es ist keinesfalls so, wie Sie es in dem GPA Bericht dargestellt haben. Durch die Beratungsleistung von Herrn Dr. Gellert wurden Kosten im Reinigungsdienst von 103.000 € eingespart. Nachweislich sind die Kosten erheblich gestiegen. Hier ist der Stadt ein Schaden entstanden.
Der Beratungsschwerpunkt: „Nachkalkulation für den Rettungsdienst“ hat der Stadt erst recht kein Ergebnis gebracht. Auch hier ist das Gegenteil der Fall.
Erst in der Ratssitzung vom November 2017 Vorlagen Nr. 2014-20/0882 ist eine neue Rettungsdienstsatzung verabschiedet worden. Im Sachverhalt heißt es, dass die Gebührenkalkulation hausintern nicht mehr geleistet werden konnte und die Concunia GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Kalkulation der Rettungsdienstgebühren beauftragt werden musste.
Es musste erst eine neue Beratungsgesellschaft beauftragt werden und auch natürlich bezahlt werden, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen. Diese Leistungen sind aber Herrn Dr. Gellert schon vergütet worden und haben nicht zum Ergebnis geführt. Dies ist ebenfalls auch ein Beleg dafür, dass der Vertrag mit Herrn Dr. Gellert nur ein Scheinvertrag war, denn das Ergebnis und die Qualität der Beratung waren unmaßgeblich.
Nun zum Punkt: Gebührensatzung zur Gewässerunterhaltung
Dieser Beratungsschwerpunkt soll eine erhebliche Entlastung für den Haushalt erbracht haben. Jedoch ist festzustellen, dass die Erstellung der Satzung nicht auf die Beratungsleistung von Herrn Dr. Gellert zurückzuführen ist.
Es handelt sich um eine Maßnahme, die 2012, bereits im Rahmen des Haushaltssanierungskonzeptes, beschlossen wurde und an der seitdem gearbeitet wurde. Besonders auffällig ist, dass für die Aufstellung der Gewässersatzung der V+E zuständig war. Dort lag die Federführung. V+E und Verwaltung haben zusammen an dem Projekt gearbeitet. Dann änderte sich auf einmal die Zuständigkeit. In der Ratssitzung am 25.11.2014, Vorlage 2014-20/0106 wurde die Änderung der Satzung für den V+E beschlossen. Die Gewässerunterhaltung wurde aus dem Aufgabenbereich herausgenommen. In der Begründung heißt es „Schaffung von Rechtssicherheit“. Aufgrund widersprüchlicher Gesetze könne der V+E keine rechtssichere Gewässerunterhaltungssatzung in Kraft setzen. Vor Erlass der Satzung soll die Zuständigkeit an die Verwaltung übertragen werden.
Direkt danach, also nur 2 Monate später, haben Sie Herrn Dr. Gellert erneut mit der Sache beauftragt, für die er kurz vorher noch selbst zuständig war. Das heißt aber auch, dass der V+E die Satzung schon fast vollständig erarbeitet hatte. Durch die in diesem Zusammenhang gestellten Rechnungen von Dr. Gellert wurde diese Leistung dann noch einmal bezahlt. Besonders bemerkenswert ist hierbei, dass die Leistung an denjenigen beauftragt wurde, der fast gar nichts tun musste, da er vorher selbst für die Sache zuständig war.
Es wurde auch nicht weiter recherchiert, ob auch hier Herr Dr. Gellert einen Mitarbeiter des V+E, der die Angelegenheit bearbeitete, während der regulären Arbeitszeit, mit Tätigkeiten aus dem Beratervertrag beschäftigt hatte. Es hat den Anschein, dass auch hier der gleiche Tatbestand wie bei der Mitarbeiterin für den Reinigungsdienst zum Tragen kommt.
Des Weiteren ist es auch sehr auffällig, dass diese Leistung im Ursprungsvertrag gar nicht enthalten war. Vermutlich ist sie nur deshalb hineingekommen, weil dieses auch wieder eine Leistung war, für die gar nicht mehr gearbeitet werden musste.
Aus einem Aktenvermerk in der Sache Dr. Gellert geht zur Gewässersatzung folgender Ablauf hervor:

  • Im August 2015 hat der V+E und nicht Dr. Gellert der Verwaltung Datenmaterial zur Satzung übergeben.
  • Im November 2015 hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die gezogenen Grenzen bezweifelt
  • In der Ratssitzung vom 3.12.2015, Vorlage 2014-20/0358, wurde die Gewässersatzung beschlossen.
  • Von Januar bis September 2016 hat sich eine Projektgruppe, ausschließlich Mitarbeiter der Verwaltung, mit dem Thema beschäftigt und musste auch weitere Aufträge an IT Dienstleister erteilen.
  • Erst am 29.09.2016, also ein Jahr später, wurden im Rat die Gebührensätze endgültig beschlossen.

Erst durch diesen Beschluss konnten Einnahmen zur Gewässersatzung generiert werden. Auch hier ist der Stadt ein Schaden entstanden, da Sie an Dr. Gellert eine Beratungsleistung gezahlt haben, die ergebnislos geblieben ist. Es hätte keiner zusätzlichen Beratung bedurft.
Dies belegt ebenfalls, dass der Vertrag einzig und allein der Begünstigung dienen sollte und Herrn Dr. Gellert weiters Geld zugesteckt werden sollte.
Nicht nur für die Mitarbeiter in der Verwaltung und im V+E ist es beinahe schon beschämend, wenn in der Öffentlichkeit der Anschein erweckt wird, dass nur durch die angeblich qualitativ hochwertige Beratungsarbeit von Herrn Dr. Gellert diese Satzung in Kraft gesetzt werden konnte. Augenscheinlich wären die eigenen Mitarbeiter dazu gar nicht in der Lage gewesen. Festzustellen ist, dass nur durch die Tatkräftige Arbeit der Mitarbeiter in der Verwaltung die Gebührensätze ermittelt werden konnten. Hier haben Sie ein vollkommen falsches Bild vermittelt.
Um die Höhe des Schadens festzustellen werden wir im Verlauf des Berichtes noch einen Prüfauftrag beantragen.

Zulagenzahlung für Herrn Dr. Gellert.

Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass es keinesfalls Ihre Absicht war, Herrn Dr. Gellert eine Tantiemen-Vorauszahlung zu leisten, sondern Sie wollten ihn durch eine Gehaltszulage nochmals außerordentlich begünstigen. Diese Gehaltszulage sollte vermutlich am Rat und am Verwaltungsrat der AÖR vorbei geschleust werden.
Lt. Akte Dr. Gellert sprach dieser, nach der Wahl 2014, bei Ihnen eine Gehaltserhöhung an. Von einer Zulage von 2.000 € monatlich plus einem Dienstwagen ist dort die Rede.
Umgehend, also noch in 2014, haben Sie die Personalabteilung angewiesen, Herrn Dr. Gellert eine „Zulage“ von 1.000 € monatlich zukommen zu lassen.
Die Sachbearbeiterin der Personalabteilung schreibt hierzu ausdrücklich einen Vermerk, der in der Akte liegt: Die „Zulage“ wird direkt über die Bürgermeisterin abgerechnet.
Zu diesem Zeitpunkt ist auf keinen Fall von einer Tantiemen-Vorauszahlung die Rede.
Diese Zahlung haben Sie eigenmächtig und ohne Absprache mit irgendjemanden veranlasst. Sie haben weder eine Begründung geschrieben noch eine Anweisung erteilt. Eine Rechtsgrundlage hierfür gab es überhaupt nicht. Auch hier haben Sie wieder gegen alle Compliance- Regeln, (wie Tarifrecht etc.) verstoßen. Wie mit solch gravierenden Verstößen in der freien Wirtschaft umgegangen wird, habe ich bereits erläutert. Eine Wiederholung verstärkt natürlich die Höhe der Sanktionen.
Insbesondere haben Sie auch die obere Instanz des AÖR den Verwaltungsrat nicht darüber informiert.
Wenn Sie jetzt im Nachhinein immer behauptet haben, es habe sich um eine Tantiemen-Vorauszahlung gehandelt, entspricht dies vermutlich nicht der Wahrheit des Ursprunggedankens.
Die Lohnabrechnungen von Herrn Dr. Gellert beweisen, dass es sich nicht um eine Tantiemen -Vorauszahlung handelt, sondern um eine sonstige individuelle Zulage. So sind die 1.000 € monatlich ausgewiesen worden.
Die Tantiemen-Zahlungen werden in den Lohnabrechnungen als Leistungsprämie ausgewiesen.
Wenn es sich um eine Tantiemen-Vorauszahlung gehandelt hätte, so wäre dies auch in der Lohnabrechnung vermerkt. Es hätte dann nicht individuelle Zulage, sondern Vorauszahlung auf Leistungsprämie stehen müssen. Dies ist jedoch nicht der Fall.
Der Anspruch auf eine Tantieme und wie diese ausgezahlt wird, regelt der Arbeitsvertrag. Im Arbeitsvertrag mit Dr. Gellert wurden diese als einmalige Jahreszahlung vereinbart. Bei einer monatlichen Vorauszahlung der Tantieme hätte der Arbeitsvertrag mit Dr. Gellert umgehend geändert oder zumindest angepasst werden müssen. Dies ist nicht erfolgt. Wenn es sich um eine Vorauszahlung gehandelt hätte und der Vertrag nicht angepasst wurde haben Sie wieder gegen geltendes Recht verstoßen.
Tantiemen- Zahlungen von Herrn Dr. Gellert wurden als Jahreszahlung vereinbart und werden vom Verwaltungsrat in der Regel im Mai eines Jahres für den Erfolg aus dem vergangenem Jahr beschlossen.
Verwaltungsrat- Sitzungen in dem fraglichen Zeitraum waren am 15.12.2014, am 21.04.2015 und am 01.10. 2015.
In der Sitzung vom 15.12.2014 haben Sie den Verwaltungsrat weder über eine Zulage noch über eine angebliche Tantiemen- Vorauszahlung informiert. Sie haben dem Gremium nicht mitgeteilt, dass Dr. Gellert mehr Geld bekommt. Ein derart wichtige Angelegenheit hätte man auf jeden Fall auf die Tagesordnung setzen müssen. Es sei denn, man will was vertuschen.
In der darauffolgenden Sitzung des Verwaltungsrates am 21.04.2015 wurde dann sogar noch über die Tantiemen- Zahlung aus dem Jahr 2014 verhandelt. Wenn Sie tatsächlich an eine Tantiemen- Vorauszahlung gedacht hätten, hätten Sie dies dem Verwaltungsrat spätestens in dieser Sitzung melden müssen. Denn Herr Dr. Gellert hatte ja schon, in 2014, Zahlungen erhalten. Diese hätten auch hier schon verrechnet werden müssen.
Es spricht dafür, dass Sie zu diesem Zeitpunkt keinesfalls an eine Tantiemen- Vorauszahlung gedacht hatten, sondern vielmehr, an eine individuelle Zulage. Aber auch in dieser Sitzung des Verwaltungsrates haben Sie weder eine Tantiemen- Vorauszahlung noch eine Zulage angesprochen.
Als Chefin des Verwaltungsrates muss man so einen Vorgang, wenn man Ehrlichkeit und Transparenz vermitteln will, dem Gremium mitteilen. Spätestens hier konnte man auch nicht mehr sagen, dass es lediglich vergessen wurde. In dieser Sitzung wurde genau über diesen Punkt geredet. Er ist somit absichtlich verschwiegen worden.
Erst in der Sitzung des Verwaltungsrates vom 01.10.2015 haben Sie beiläufig erwähnt, dass Herr Dr. Gellert noch weitere Zahlungen erhalten hat. Dies zu einem Zeitpunkt, als die ganze Angelegenheit bekannt und öffentlich wurde und die Parteien den zuvor schon genannten Fragenkatalog gestellt hatten. Diesen hatten Sie ja, zu diesem Zeitpunkt nachweislich, auch mit Unwahrheiten beantwortet.
Bis zu diesem Zeitpunkt war noch überhaupt nicht von Tantiemen- Vorauszahlung die Rede. Es gab lediglich den Hinweis, dass Herr Dr. Gellert bereits seit einem Jahr zusätzliche bisher nicht bekannte Zahlungen erhält.
Als nun bekannt geworden ist, dass da etwas nicht in Ordnung ist und auch irgendwelche Zahlungen nicht mehr verschwiegen werden konnten, haben Sie am 19.10.2015 eine Mail an das RPA verfasst. Sie verweisen in der Mail auf eine Aktennotiz aus dem Jahr 2014.
Hier weisen sie an, dass Herr Dr. Gellert eine Zulage von 1.000 € bekommt und diese mit der Tantieme von 2015 verrechnet werden soll.
Wenn dies die ursprüngliche und wahrhafte Absicht gewesen wäre, wären Sie fein raus gewesen.
Aber die Aktennotiz war gefälscht. Sie trägt zwar das Datum 16.10.2014, wurde aber nachweislich der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft erst ein Jahr später, nämlich am 19.10.2015 verfasst.
Sie müssen zum damaligen Zeitpunkt schon ganz schön in der Klemme gesteckt haben, um sich zu so etwas hinreißen zu lassen. Auf jeden Fall kann man feststellen, dass es sich hierbei um eine Aktenfälschung gehandelt hatte. Wie soll ein solch schwerwiegender Verstoß vertrauen zwischen Ihnen und dem Rat schaffen? Wie können wir Ihnen nach solch einem Vorgang noch vertrauen?
Zum Thema Zulagenzahlung an Dr. Gellert hat bereits auch schon die Staatsanwaltschaft lt. den Presseberichten den Verdacht der Untreue angesehen. Sie haben ohne Rechtsgrundlage Geld ausgezahlt. Der Vertrag von Herrn Dr. Gellert ließ derartige Zahlungen nicht zu. Dabei haben Sie schon allein und selbstständig im Jahr 2014 entschieden, dass Herrn Dr. Gellert eine Tantieme für das Jahr 2015 zusteht. Dies, obwohl er in 2015 noch gar nicht gearbeitet hatte und Sie das Ergebnis seiner Arbeit überhaupt noch nicht kennen konnten. Wenn Sie sagen, dass dies in der freien Wirtschaft üblich ist, so kann ich das nicht bestätigen. Keine Firma würde Geld für so etwas ausgeben, zumal zu dem Zeitpunkt auch nicht bekannt ist, ob der Mitarbeiter dann noch in der Firma arbeitet. Eine Rückzahlung für zu viel gezahlte Vorauszahlungen haben Sie auch nicht vereinbart.
In der Aktennotiz an den RPA begründen Sie die Tantiemen- Vorauszahlung damit, dass Einmalzahlungen einer höheren Versteuerung unterliegen. Keine Firma würde sich freiwillig auf ein solches Glatteis begeben. Beihilfe zur Steuerhinterziehung oder Begünstigung werden auch in der freien Wirtschaft geahndet, zumal aus der Lohnabrechnung ersichtlich ist, dass es sich um eine Zulage und nicht um eine Vorauszahlung handelt. Auch dies müsste Ihnen aus den vorher gemachten Erfahrungen in der freien Wirtschaft hinlänglich bekannt sein.
Warum haben Sie ein Jahr die Zahlungen an Herrn Dr. Gellert verschwiegen, wenn sie doch vollkommen legal waren und Sie diese als Chefin des Verwaltungsrates angewiesen haben? Es ist offensichtlich, dass es sich bei der Zulage von Herrn Dr. Gellert keineswegs um die Vorauszahlung einer Tantieme gehandelt hat.

Antrag

Vor dem Hintergrund des vor genannten stellen wir mit diesem Bericht gleichfalls einen Prüfauftrag.
Wir bitten den Rechnungsprüfungsausschuss, das Rechnungsprüfungsamt und die Verwaltung zu prüfen, ob und in welcher Höhe ein Schaden für die Stadt Waltrop entstanden ist und ob Schadensersatz geltend gemacht werden muss.
Die Prüfung soll sich auch darauf erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen verwaltungsinternen Bestimmungen beachtet worden sind.
Über diesen Auftrag sollten wir separat abstimmen.

Anmerkung

Im September 2016, als alles so langsam zur Ruhe kam, gab es doch noch ein besonderes Ereignis in der Verwaltung. Eine Mitarbeiterin sollte auf Ihren ausdrücklichen Wunsch eine Gehaltserhöhung um 2 Stufen sowie eine Gehaltsnachzahlung über zurückliegende 7 Jahre erhalten. Dies ist in der Vergangenheit noch nicht da gewesen und auch im Tarifrecht sehr umstritten. Dieser Fall wurde in mehreren Gremien diskutiert. Sie haben jedoch immer darauf hingewiesen, dass es in diesem besonderen Fall auf jeden Fall positiv geprüft werden müsse. Wenn man jemanden mal etwas außerordentlich Gutes tun will, kann keiner was dagegen haben Es handelte sich um einen Betrag, der im oberen Drittel des 5stelligen Bereiches liegt. Alle dachten, dass es ein Präzedenzfall auch für andere sei. Dies stellt sich zwischenzeitlich aber ganz anders dar. Denn diese Mitarbeiterin ist in der Rolle Dr. Gellert eine Schlüsselfigur. Sie hat die Aktennotiz geschrieben, dass die BM sie angewiesen hat Herrn Dr. Gellert eine Zulage zu zahlen. Ein ganz besonders Geschmäckle bekommt das Ganze dann, wenn man diese Mitarbeiterin heute befragt, und diese voraussichtlich nicht mehr weiß, ob es sich seinerzeit um das Wort Zulage oder Tantieme gehandelt hat.

Schluß

Wenn Sie nun sagen, Ihnen seien bei der Ausgestaltung des Vertrages und der Tantiemen-Vorauszahlung lediglich formale Fehler unterlaufen, klingt das wie ein Hohn. Ein formaler Fehler bedeutet, dass lediglich eine Ungenauigkeit in der Formulierung vorliegt.

Es liegt jedoch nachweislich mehr vor:
Sie haben gegen die Gemeindeordnung verstoßen
Sie haben gegen die Hauptsatzung verstoßen
Sie haben mehrfach Unwahrheiten gesagt
Sie haben mehrfach gegen die Complience Regeln verstoßen
Sie haben offensichtlich jemanden begünstigt
Sie haben offensichtlich jemanden bevorteilt
Sie haben offensichtlich relevante Vorgänge verschwiegen

In der Entlastung liegt die Aussage, dass die Haushaltsführung der Bürgermeisterin insgesamt das Vertrauen des Rates verdient. Mit der Entlastung würde der Rat die außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, zu denen die Bürgermeisterin nicht die Zustimmung des Rates eingeholt hat, billigen.
Eine Entlastung ist aus unserer Sicht, bei den vorgenannten Verstößen, nicht möglich. Ein Weiter so(!) kann es unmöglich geben.
Verweigert der Rat den Jahresabschluss, missbilligt er die Haushaltsführung und muss dies ausreichend begründen. Die Begründung ist auch dann gerechtfertigt, wenn die Vertrauensgrundlage zwischen Bürgermeisterin und Rat durch schwerwiegende Verstöße erschüttert ist. Die sachlichen Gründe sind im vorliegendem Bericht genannt.
Ihnen steht der Rechtsweg in Form einer Leistungsklage offen.
Abschließend stellen wir uns die Frage, warum haben Sie Herrn Dr. Gellert derart begünstigt? Warum haben Sie alles unternommen, um sowohl den Beratervertrag als auch die Gehaltszulage zu vertuschen? Was hat Sie dazu bewogen, eine solche Energie aufzubringen? Was von den vor-genannten Vorwürfen ist der Staatsanwaltschaft und der Kreisaufsichtsbehörde bekannt?
Sie verbergen noch immer vieles. Sie zeigen Intransparenz, führen alles im Alleingang ohne Rat und Verwaltung durch, informieren nur bröckchenweise und viel zu spät, teilweise gar nicht. Sie schaffen damit Nährboden für weitere Spekulationen.
Das Ansehen der gesamten Stadt hat gelitten und es ist ein beträchtlicher Imageschaden entstanden.
In einem Artikel in der westfälischen Rundschau vom 28.12.2016 sagen Sie:

Als Bürgermeisterin steht man immer in der Verantwortung.

Vor dem Hintergrund haben wir Sie auch gebeten über Konsequenzen nachzudenken.
Es fehlt noch immer die Einsicht in die multiplen Fehlverhalten, von einem Wort der Entschuldigung wollen wir erst gar nicht reden.

Waltrop,05.07.2018

Detlev Dick

Stellungnahme des SPD Stadtverbandes Waltrop zum Disziplinarverfahren: Moenikes verweigert Akteneinsicht

Stellungnahme des SPD Stadtverbandes Waltrop zum Disziplinarverfahren: Moenikes verweigert Akteneinsicht

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

es wäre zum Weinen, hätte man sich nicht inzwischen fast schon an den „Politik-Stil“ der BM Frau
Moenikes gewöhnt. Ihr Entschluss, die Akteneinsicht in ihre Disziplinarakte in der „Angelegenheit Dr.
Gellert“ zu verweigern: ein Höhepunkt intransparenter und bürgerunfreundlicher Arbeit, gepaart mit
wenig respektvollem Umgang gegenüber den Waltroper Bürgerinnen und Bürgern, den
Ratsmitgliedern, den Parteien und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung.
Sie hätte sich einen Hauch Glaubhaftigkeit bewahren können, hätte sie Rückgrat bewiesen und die
im Wahlkampf 2014 angekündigte Transparenz spätestens an diesem Punkt bewiesen. Mit Ihrem
Entschluss versucht sie jedoch die letzte Tür zu verschließen und macht damit einmal mehr deutlich:
Bürgermeisterin einer Stadt zu sein und das Dasein als „deutschlandweit tätige
Unternehmensberaterin“ – es sind zwei verschiedene paar Schuhe. Zwei linke Schuhe, die obendrein
auch noch viel zu klein sind.

Unrecht bleibt Unrecht. Das Verständnis von Transparenz der BM Frau Moenikes bleibt mit einem
Milchglas gleichzusetzen.

Ich persönlich lasse Frau Moenikes es nicht durchgehen, sich aus der Affäre ziehen zu wollen.
Wegducken a lá Merkel funktioniert derzeit vielleicht noch in Berlin. In Waltrop nicht! Der SPD
Stadtverband Waltrop wird daher nach wie vor alles dafür tun, Akteneinsicht zu erhalten und für
Aufklärung zu sorgen.

Bürgermeister/in einer Stadt zu sein bedeutet mehr, als Chefin von Verwaltung und Politik. Als
Bürgermeister/in ist man unter anderem Vorbild, treibender Motor, Garant für verlässliche, ehrliche
und vor allem gesetzeskonforme Arbeit und Kämpfer bis ins Letzte für die Interessen der Bürgerinnen
und Bürger dieser Stadt. Merkmale, die die BM Frau Moenikes bei Weitem nicht auszeichnen.
„Hinreichend bekannt“ seien die Sachverhalte und Ergebnisse der straf- und disziplinarrechtlichen
Verfahren. Wäre dem so, warum dann die Verweigerung der Akteneinsicht?

Ich bin mir sicher, es dürfte insbesondere im Interesse aller Waltroperinnen und Waltroper sein zu
erfahren, was das sehr unrühmliche „Aushängeschild“ Waltroper Politik und Verwaltung dazu sagt, wenn Menschen im gesamten Kreis Recklinghausen über Waltrop spotten und nachhaken: „Das mit dem Gerichtsprozess gegen die Bürgermeisterin, das war doch in Waltrop, oder? Gibt’s da schon etwas Neues?“
Mit Unwissenheit kommt Frau Moenikes nicht davon. Rieten ihr doch viele Menschen davon ab, die Zahlung von Tantiemen vorzunehmen.

Aufklärung – jetzt! Frau Moenikes, Sie sind an der Reihe!

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Marcel Mittelbach