Stellungnahme: ÜMI – und ein Ende?

Stellungnahme

10.07.19

ÜMI –und ein Ende?

In der Ratssitzung vom 9.7. hat der Rat der Stadt Waltrop mit den Stimmen der SPD beschlossen, die Übermittagbetreuung (ÜMI) auch im Jahr 2020/21 fortzuführen.

Soweit –so gut.

Seit über einem Jahr wurde die ÜMI-Frage diskutiert –im Rat, im Schulausschuss, in der Schulkommission.

Die SPD hat immer wieder darauf hingewiesen, dass die fehlende Staffelung der Elternbeiträge für die ÜMI Betreuung nicht sozial ist. Zum anderen hat die SPD auch stets nachgefragt, wie es um die benötigten Räume an den Grundschulen aussieht. Die Verwaltungsvorlagen –die auch der Bürgermeisterin als Chefin der Verwaltung bekannt waren und von ihr unterzeichnet worden waren –haben immer wieder deutlich machen wollen, dass in Waltrop OGS und ÜMI nicht parallel angeboten werden können.

So der Stand bis zum 9.7.

Auf Drängen der SPD ist es nun gelungen, eine Personalverstärkung für die Verwaltung zu bekommen. Eine Satzung mit sozial gestaffelten Beiträgen für die ÜMI Betreuung soll erstellt werden.

Die Raumdiskussion wird uns in Waltrop im Schuljahr 2020/21 noch einmal erreichen. Zur Zeit scheint es nur in der AHF-Grundschule ein Problem zu geben.

Als Fazit gilt:

Eine lange zähe Auseinandersetzung hätte vermieden werden können, wenn die Chefin der Verwaltung frühzeitig auf die Fragen und Bedenken der SPD eingegangen wäre.

Die Randzeitenbetreuung ist im Moment leider auf derStrecke geblieben. Hier zählt anscheinend nicht der Elternwille, den die CDU gerne zitiert.

Für die SPD gilt:

OGS weiterhin als Kern der frühkindlichen Bildung stärken, Randzeitenbetreuung ermöglichen, ÜMI als freiwilliges Angebot vorhalten und aufmerksam begleiten.

Klaus Beie

Bericht aus dem Ausschuss Jugendhilfe & Soziales 25.06.2019

Die Sitzung fand dieses Mal in der AWO Dortmunder Straße statt. Herr Thomas Zsarske stellte die neue AWO Senioreneinrichtung vor. Am 11.09. findet ein Tag der offenen Tür statt, zudem der Ausschuss recht herzlich eingeladen wurde. Danach gab es die jährlich erfolgenden Berichterstattungen der Jugendhilfestation Waltrop, der zentralen Fachstelle für Wohnungssicherung Waltrop, der allgemeinen Schuldner-  und der Verbraucherinsolvenzberatung des Caritasverbandes Waltrop/Oer-Erkenschwick e.V.

Die Sitzungsvorlage zum TOP 5 „Aufbau der offenen Kinder- und Jugendarbeit“ und die anschließende Diskussion im Ausschuss machte deutlich, dass eine zusätzliche halbe Fachkraftstelle für den Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit erforderlich ist. Eine Sachanalyse und stichpunktartige Auswertung einer Jugendbefragung zum Thema Yahoo im Jahr 2018 hat ergeben, dass für die Altersgruppe der 12-16 jährigen  durch den Wegfall diverser Angebote der freien Träger im Stadtgebiet, passende Angebote fehlen. Mit der Bereitstellung notwendiger Ressourcen soll die Kinder- und Jugendarbeit gestärkt werden.

Durch die Erhöhung der Stundenanteile wird es möglich die Erreichbarkeit und die Anbindung von verschiedenen Zielgruppen in Form von offenen, präventiven Angeboten in Zukunft besser zu steuern. Die Abstimmung zum Beschlussvorschlag – die Verwaltung zu beauftragen im Stellenplan 2020 eine halbe Fachkraftstelle für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit vorzusehen – war einstimmig.

Ein weiterer TOP war der Antrag des Arbeitskreises Soziales; hier: Prüfung der Einführung einer ‚YouCard‘ zur Steigerung der Inanspruchnahme von BuT-Leistungen sowie deren unbürokratische Bewilligung und Abrechnung. Der Ausschuss war sich darüber einig, dass eine Vereinfachung bzw. eine unbürokratische Abwicklung von Vorteil wäre. Zuständig für SGB2 ist allerdings der Kreis und dieses Thema wird dort in einem Unterausschuss verhandelt. Mit dem neuen Gesetz „Starke Familien“ werden die schriftlichen Anträge zukünftig wegfallen. Der Ausschuss beschloss einstimmig eine Empfehlung bezüglich der Einführung  ‚YouCard‘ an den Kreis auszusprechen. Es bleibt also abzuwarten welche Entscheidung der Kreis trifft.

In Kürze wird die Kita der Lebenshilfe in der Schillerstraße in Betrieb gehen. Die dadurch freiwerdenden Räume in der alten Bücherei werden dann bis zur Fertigstellung der neuen evangelischen Kita  im Waldstadion genutzt. Somit konnten nochmals einige Kinder versorgt werden. Die Verwaltung ist bereits mit der Planung weiterer Tageseinrichtungen beschäftigt.

Bericht des HFA am 25.04

Zunächst waren im Ratssaal sehr viele Bürger und Anwohner die die Fragestunde nutzen um ihre Probleme mit der nicht fertiggestellten Hebewerksbrücke zu schildern. Die Bürgermeisterin bat die Bürger deren Fragen, Anregungen und den bereits mit dem WSA (Wasser- und Schifffahrsamt) in Duisburg geführten Schriftverkehr ihr zur Verfügung zu stellen, damit die Stadt alles beim WSA vortragen kann.

Es wurde über den Antrag der FDP-Fraktion vom 09.04.2019 beraten
Hebewerkbrücke: Ansprüche der Stadt Waltrop gegenüber dem Minister für Verkehr und digitale Infrastruktur geltend machen. Hierzu wurde ausführlich von allen Parteien Stellung genommen.  Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Stadt Waltrop den Bundesrechnungshof über den Sachstand informieren soll und um Aufklärung bitten soll. Des weiteren soll durch externe Rechtsunterstützung geprüft werden inwieweit die Stadt Waltrop hier tätig werden kann.

Wir haben diese Vorschläge unterstützt und darauf hingewiesen dass Frank Schwabe bereits mehrfach beim Bundesverkehrsministerium aktiv geworden ist und bereits zwei schriftliche Anfragen an den Minister gerichtet hat. Diese sollen der BM zugestellt werden.

Als weiteren Punkt wurde über unseren Antrag  Stummhafen in Waltrop gesprochen. Die BM erklärte dass Sie bereits in intensiven Gesprächen mit Trianel und möglichen Interessenten für das Gelände sei. Wir haben gesagt, dass dennoch die Gespräche mit Trianel zwecks Erschließung des Grundstückes unabhängig von den möglichen Interessenten geführt werden müsse. Trianel müsse dringend aufgefordert werden hier die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen. Das Gelände ist derzeit nur schwer zu erreichen und die Erschließungsstraße fehlt. Die BM sichert zu am Ball zu bleiben und die Gespräche zu führen.

Unter Mitteilungen und Anfragen haben wir den Antrag Einrichtung einer Informationsrunde  zur Diskussion gestellt. Dieser fand jedoch keine Zustimmung, da einige Ratsmitglieder der Meinung waren dass es nicht nötig sei und ihnen die Zeit fehle. Es wurde uns jedoch zugesichert, dass wir die Informationen erhalten werden. Über das Procedere werden wir in der Fraktion beraten.

Bericht aus dem Ausschuss für Schule, Kultur und Sport am 14.03.2019

Bericht aus dem Ausschuss für Schule, Kultur und Sport am 14.03.2019

Vorstellung von Frau Erika Lühr, Schulleiterin der Schule Oberwiese und Frau Elisabeth Dahlhues, Schulleiterin der städt. Realschule Waltrop

Mitteilungen über

Anmeldezahlen und Klassenbildung in den Grundschulen in Waltrop für das Schuljahr 2019 / 2020

In Absprache mit der Schulaufsicht ist die Bildung von 10 Eingangsklassen vereinbart worden, die sich wie folgt verteilen:

Name der Schule männlich weiblich insgesamt Klassen

Lindgren Schule 57 41 98 4

Aug-Herm-Franke-Schule 32 32 64 3

Kardinal-von-Galen Schule 32 26 58 3

Auswärtige Grundschulen 10 10 20

Anmeldezahlen in den weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2019 / 2020

insgesamt

Gesamtschule 116

Realschule 98

Theodor-Heuss-Gymnasium 121

Die SPD hat um Überprüfung von Finanzierungsalternativen bzgl. des Baues eines Medienzentrums gebeten, dem ist die Verwaltung heute nicht nachgekommen. Dieser Punkt soll im nächsten Ausschuss beraten werden

Bericht aus dem Ausschuss Jugendhilfe & Soziales am 12.03.2019

Wie in jeder ersten Sitzung des Jahres stand die Kindergartenbedarfsplanung und der Beschluss zur Angebotsstruktur im Kindergartenjahr 2019/2020 auf der Tagesordnung.

Die Sitzungsunterlagen machten wieder einmal deutlich, dass es in Waltrop zu wenig Betreuungsplätze für Kinder gibt. Nur durch die Bereitschaft der Einrichtungen zur Überbelegung war es möglich knapp den Rechtsanspruch für über 3-jährige Kinder zu erfüllen. Weitaus schlechter sieht es bei den Kindern unter 3 Jahren aus. Hier fehlen zur Zeit ca. 80 Plätze.

Obwohl die neue Kita in der Schillerstraße jetzt bald ihren Betrieb aufnimmt reichen die Plätze auch in diesem Kindergartenjahr nicht aus. Eine Entlastung durch die neue KITA im Waldstadion wird es wohl erst 2021 geben. Für die Verwaltung gilt es nun weiter zu planen und zu handeln um die Engpässe in der Kinderbetreuung zu verringern.

Als SPD freuen wir uns natürlich zu hören, dass die Verwaltung bereits einige Möglichkeiten auslotet um der Unterversorgung entgegenzuwirken. So konnte der Ausschuss heute bereits vorbehaltlich der auskömmlichen Finanzierung durch den Träger und die Stadt Waltrop den Beschluss fassen die Kita Don Bosco durch einen Ersatzbau um 2 Gruppen, somit auf 4 Gruppen, zu erweitern.

Auch in der alten Bücherei wird zum Kindergartenjahr 2019/2010 wieder eine Kindergruppe untergebracht sein. Des weiteren sucht die Verwaltung bereits nach möglichen geeigneten Grundstücken für den Neubau einer weiteren Einrichtung.

Wir als SPD Waltrop werden auch weiterhin hierauf immer ein besonderes Augenmerk legen und uns somit  für eine optimale Versorgung der Kinder im Vorschulbereich einsetzen.

 

Weitere Beschlüsse wurden gefasst:

  • Die Spielgruppenangebote für die Betreuung von unter dreijährigen Kindern in Betreuungssystemen außerhalb des KiBiz werden weiterhin vom Mütterzentrum Familientreff Waltrop e.V. durchgeführt und hierfür mit Beginn des Kindergartenjahres 2019 / 2020 eine monatlich Förderung von jeweils 850,00 € pro Angebot gefördert.

 

  • Der 2014 gefasste Beschluss für 2 anerkannte plusKITA Einrichtungen und 5 Sprachfördereinrichtungen in Waltrop läuft nun nach 5 Jahren aus. In der Sitzung wurde daher ein neuer Beschluss herbeigeführt. Die Anerkennung gilt für diese Einrichtungen wieder für 5 Jahre. In dieser Zeit werden den Einrichtungen für ihre besonderen Aufgaben Zuschüsse gewährt.

Bezahlbarer Wohnraum – Eine große Herausforderung für Waltrop

Bezahlbarer Wohnraum – Eine große Herausforderung für Waltrop

Dieser Text erschien zuerst in Wir in Waltrop 1/2018 – die komplette Ausgabe steht hier als pdf bereit.


von Detlev Dick, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Waltrop

Vor dem Hintergrund steigender Mieten und knappen Wohnraums ist das Thema Wohnungsmarktpolitik in aller Munde. Auch bei uns in Waltrop zeigen sich die Auswirkungen.

Wir haben in der Vergangenheit mehrere große Baugebiete erschlossen. Nicht nur Im Hangel und Im Berg sind überwiegend Ein- und Zweifamilienhäuser errichtet worden. Es gibt jetzt nur noch eine überschaubare Anzahl möglicher Baugebiete. Doch wie sieht die Wohnungssituation bei uns insgesamt aus? Was haben wir zu viel und was fehlt? Wie wirkt sich die Veränderung der Altersstruktur der Bewohner aus? Bei der Planung von Baugebieten hat man oftmals im Nebel gestochert, weil man nicht sicher wusste was fehlt. (Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Single Wohnungen, größere Wohnungen etc.) Das Ziel der SPD war es, eine belastbare Grundlage zu schaffen, um für die kommenden Jahre eine realistische Wohnungspolitik zu erarbeiten, in der die sozialpolitischen Vorstellungen nicht zu kurz kommen dürfen.

Um für Waltrop dieses Fundament zu schaffen, hat die SPD Fraktion im Jahr 2014 den Antrag im Rat gestellt, ein Handlungskonzept Wohnen zu erstellen.

Unserem Antrag wurde entsprochen und 3 Jahre später, also erst im letzten Jahr, wurde uns dieses Konzept von der Verwaltung präsentiert.

Der Wohnungsmarkt in Waltrop ist in hohem Maße durch Privateigentümer mit Ein- und Zweifamilienhäusern geprägt. Insgesamt befinden sich über 82 Prozent der Gebäude in Besitz von Privatpersonen und 12 Prozent in Besitz von Eigentümergemeinschaften. Nur 5,3 Prozent der Gebäude sind im Bestand von Wohnungsunternehmen. Waltrop ist zwar eine Stadt, in der Personen mit relativ hoher Kaufkraft leben, aber auch einkommensschwache Haushalte stellen eine sehr große Gruppe im Wohnungsmarkt dar und auch diese müssen mit Wohnraum versorgt werden. Wie in dem Konzept festgestellt wurde, ist in Waltrop etwa jeder fünfte Haushalt einkommensschwach, was einer Anzahl von rund 2.880 Haushalten entspricht.

Die Zahl der einkommensschwachen Haushalte steigt und die erforderlichen Wohnungen werden immer weniger.

Während es im Jahr 2007 noch 927 Sozialwohnungen gab, waren es 2015 nur noch 614.

Der Bestand hat sich in 8 Jahren um ein Drittel reduziert. Es wird festgestellt, dass es in Waltrop momentan so gut wie keine freien Sozialwohnungen am Markt gibt und dass preisgünstiger Wohnraum in Waltrop so gut wie gar nicht mehr vorhanden ist.

Wir haben umgehend reagiert und beantragt, dass in dem geplanten Neubaugebiet „Waldstadion“ überwiegend sozialer Wohnungsbau realisiert werden soll.

Auch dieser Antrag wurde mit breiter Zustimmung im Rat beschlossen.

„Günstige Wohnungen sollen her!“ So wurde das Ergebnis des Konzeptes am 17.08.2017 in der Waltroper Zeitung zusammengefasst.

Die Schaffung und Bereitstellung von Wohnraum im sozialverträglichen Segment wird nur unzureichend durch die privaten Vermieter gedeckt. Dies zeigt sich auch sehr deutlich in Waltrop. Immer mehr teure und altersgerechte Wohnungen werden als Eigentumswohnungen gebaut und die Nachfrage ist nach wie vor groß. Der soziale Wohnungsbau ist für private Unternehmen nicht mehr attraktiv.

Ein kommunales Wohnungsunternehmen könnte jetzt der Retter sein.

Dies würde den Markt in dem Segment beleben und die Politik könnte direkt Einfluss auf den Wohnungsmarkt ausüben. Die Gesellschaft sollte dabei grundsätzlich zwei wichtige strategische Ausrichtungen haben. Zum einen soll es den Bedarf in der Kommune ausgleichen, zum anderen soll es auch wettbewerbs- und marktwirtschaftlich orientiert handeln. Beide Aspekte sind gleichermaßen wichtig, denn nur durch intelligentes Wirtschaften lassen sich Wohnungsbauprojekte nachhaltig realisieren.

Die Stadt Waltrop hat eine eigene Gesellschaft und zwar die Waltroper Vermögensgesellschaft (WVG). Diese verwaltet zurzeit als 100%ige Tochter der Stadt Waltrop einige Wohnungen an der Großen Geist Straße. Einige Kitas und ein paar Garagen in Waltrop gehören ebenfalls zu der Gesellschaft. Aktuell wurden 44 Wohneinheiten im Alten Graben von ihr gebaut und vermietet.

Die SPD Fraktion ist der Meinung, dass diese Gesellschaft eine sehr gute Basis für eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft sein könnte.

Wir haben Anfang des Jahres einen Prüf-Auftrag an die Verwaltung gestellt. Es soll geprüft werden, ob diese Gesellschaft zu einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft entwickelt werden kann. Eine Reaktion liegt uns noch nicht vor.

Wir halten die WVG für ein gutes Fundament. Sie muss nur entsprechend ausgerichtet und ausgestattet werden. Ist die derzeitige Gesellschaftsform die Richtige? Wieviel Personal muss die Gesellschaft haben und wie kann sie sich entwickeln? Wie groß muss sie werden um positive Ergebnisse zu liefern? Fragen über Fragen auf die wir noch keine Antwort bekommen haben.

Andere Städte im Kreis Recklinghausen, wie z.B. Castrop-Rauxel, überlegen ebenfalls eine städtische Wohnungsbaugesellschaft zu gründen.

Auch in Düsseldorf wird dieses thematisiert. Die SPD Landtagsfraktion fordert, dass öffentlich-rechtliche, kommunale oder genossenschaftliche Wohnungsbaugesellschaften gefördert und gestärkt werden sollen. Sie sollen in der Lage sein, den Neubau, den Aufkauf und die Modernisierung bestehender Wohnungen zu finanzieren. Die Privatisierung öffentlichen Wohnungseigentums lehnen wir ab. Wir werden die Mittel für die Programme, wie beispielsweise Soziale Stadt und Stadtumbau West, auf dem erreichten hohen Niveau von über 250 Millionen Euro jährlich fortsetzen.

„Privat vor Staat“ hat sich in der Vergangenheit als Fehler erwiesen. Die von Herrn Rüttgers geführte CDU Landesregierung hat landeseigene Wohnungen an Heuschrecken verkauft, die dann durch private Unternehmen so modernisiert wurden, dass die Mieten nicht mehr bezahlbar waren. Auch in Waltrop haben wir dies im Hirschkamp zu spüren bekommen.

Auf private Unternehmen können wir nicht verzichten, aber es ist wichtig, schnell einen Gegenpol zu installieren und die Aktion nicht auf die lange Bank zu schieben. Der Zug wird sonst an uns vorbeifahren.

Die WVG soll ein kommunales Wohnungsbauunternehmen werden.

Bericht aus dem Ausschuss für Schule, Kultur und Sport am 20.11.2018

Bericht aus dem Ausschuss für Schule, Kultur und Sport am 20.11.2018

In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport wurde über folgende Themen gesprochen:

Das Wichtigste gab es unter Tagesordnungspunkt 5: Marco Patruno berichtet über den Stand der neuen Stadthalle, aus baulicher und inhaltlicher Sicht. Der Kostenrahmen ist nur geringfügig überschritten worden.

Die Grundausrichtung stimmt -die Stadt Waltrop kann optimistisch auf das neue Veranstaltungsjahr blicken. Für die SPD ist es wichtig, der neuen Halle, dem neuen Kulturprogramm ein adäquates Marketing an die Seite zu stellen. Die Stadt arbeitet daran!

SPD: Ein Wegweiser vom Parkplatz zum Stadthalleneingang wäre für Erstbesucher hilfreich. (Farblich gekennzeichnetes Pflaster, Lichtspur oder ähnliches)

SPD: Ein Veranstaltungstechniker wäre notwendig – die Stadt will im nächsten Jahr aber zunächst einen Auszubildenden für den Beruf der/des Veranstaltungskauffrau/manns einstellen. Der Techniker sollte im Stellenplan aber auch zu finden sein!

Thema Bücherei:

Trotz ungünstiger, nicht zentraler Lage (Gesamtschulgebäude) sind die Zahlen der Übergangsbücherei sehr gut – und stetig steigend. Die SPD hat heute die Verwaltung aufgefordert, nach Alternativen zu suchen , um den Bau des Medienzentrums in der Innenstadt (neben dem VHS Gebäude) endlich zu verwirklichen. Bislang muss nach einem Ratsbeschluss erst die „alte“ Bücherei verkauft werden, um mit dem Bau eines Medienzentrums beginnen zu können. Das dauert ! Die Verwaltung prüft nun Alternativen, die SPD bleibt an dem Thema!

Thema Kulturbunker:

Herr Jan Moerchen informiert über den Stand des Umbaus im Bunker am Stutenteich. Er hofft, dass es im nächsten Jahr losgehen kann. Wir drücken die Daumen – die Waltroper Bands warten auf die Proberäume.

Bericht aus dem Ausschuss Jugendhilfe & Soziales am 15.11.2018

Eine neue Kindertageseinrichtung Träger und Standort stehen fest!

Wir freuen uns dass die Forderung der SPD nach frühzeitiger Suche von Standort und Träger im März von allen Mitgliedern des Ausschusses unterstützt wurde. Somit konnte sich heute der „Verbund der Tageseinrichtungen für Kinder im evangelischen Kirchenkreis Recklinghausen“ mit seinem Konzept im Ausschuss vorstellen. Der Träger betreibt bereits zwei Einrichtungen in Waltrop und ist für die Stadt ein verlässlicher Partner. Größe und Gruppenstruktur (evt. 3 oder 4 Gruppen) werden weiterhin dazu beitragen die Unterversorgung mit Kita Plätzen abzubauen. Der Prozess bis zum Bezug einer Kita ist lang und muss daher frühzeitig auf den Weg gebracht werden.

Wir als SPD Waltrop werden hierauf immer ein besonderes Augenmerk legen und uns somit auch weiterhin für eine optimale Versorgung der Kinder im Vorschulbereich einsetzen. Dem Träger der neuen Einrichtung wünschen wir viel Erfolg und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.

Im weiteren Verlauf der Tagesordnung gab es einen interessanten Bericht des Vereins DROB (Drogenhilfe Recklinghausen und Ostvest e.V.) Einstimmig wurde dem Beschlussvorschlag zugestimmt dem Verein zur weiteren Unterstützung seiner Arbeit für das Haushaltsjahr 2019 einen Betrag von 5896,70 € mit einer jährlichen Dynamisierung von 2% zur Verfügung zu stellen. Der Bericht der DROB kann über den Link am Ende des Textes eingesehen werden.

Ebenfalls gab es einen einstimmigen Beschluss zur Erhöhung des Stundensatzes für erweitert qualifizierte Kindertagespflegepersonen. Die letzte Erhöhung war 2009. Hier handelt es sich um eine städteübergreifende Aktualisierung und Anpassung.

Jahresbericht DROP 2017

 

Stellungnahme zu Straßenausbaubeiträgen

KAG-Gebühren: Stellungnahme der SPD-Fraktion

In den einzelnen Bundesländern gibt es unterschiedliche Regelungen zur Anwendung der Straßenausbaubeiträge. In NRW sollen nach KAG (Kommunalabgabengesetz §8), diese Beiträge erhoben werden. Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) hat uns, als Stadt mit leeren Kassen, angewiesen diese zu erheben.

Was sind Straßenausbauten?
Liegt ein Grundstück in einem Neubaugebiet werden die Kosten für den Straßenausbau über die Erschließungskosten, die jeder zahlen muss der dort baut, abgedeckt.
Für die Instandhaltung von Straßen zahlen die Anwohner auch nicht. Das heißt, kleinere Reparaturen oder Schlaglöcher werden beseitigt.
Aber bei vielen Straßen in Waltrop reicht das nicht mehr. Straßenbeläge und Bürgersteige müssen komplett erneuert werden. Nur für die Erneuerung oder Verbesserung einer bestehenden Straße werden diese Beiträge erhoben.

In einem Plan wurden von der Verwaltung 2016 ca. 10 Straßen in Waltrop genannt, die bis 2020 saniert werden sollen. Das umfangreiche Sanierungsarbeiten an den Straßen in Waltrop erforderlich sind haben wir erkannt. Somit haben wir auch im September 2016 der Satzung zur Einführung der Gebühren zugestimmt. Wir haben dabei durchgesetzt, dass nicht die von der Verwaltung geforderten aktuellen Gebührensätze erhoben werden sollen, sondern zunächst nur diejenigen die im Gesetz von 1988 festgesetzt wurden. Wir wollten die Bürger nicht gleich übermäßig strapazieren und haben Wert daraufgelegt, dass die Verwaltung höchste Transparenz in dieser Angelegenheit zeigt.

In der Landesregierung wird aktuell über die Anwendung des Gesetzes diskutiert. Die SPD Fraktion hat in einem Antrag gefordert diese Gebühren nicht mehr von den Bürgern einzufordern. Die Kosten sollen vom Land getragen werden. Konkrete Finanzierungsvorschläge hierfür liegen vor. Eine erste Reaktion der Landesregierung ist, dass man sich lediglich eine Erleichterung vorstellen könne, nicht aber eine komplette Umfinanzierung. Wir wissen eine Änderung des Gesetzes ist langwierig.

Wir haben eine Alternative in der wir vorschlagen über den Wegfall der Gebühren und eine vollkommen andere Finanzierungsform zu diskutieren. Diese könnte so aussehen: Anstatt der Einmalzahlungen könnten wiederkehrende Beiträge erhoben werden. Dabei legt die Gemeinde, nach einem festzulegenden Schlüssel, jedes Jahr Kosten auf Grundstückseigentümer um. Der Vorteil: die Kosten fallen – pro Jahr gerechnet – geringer aus und es wird für jeden berechenbarer. Aber auch bis so etwas anwendbar ist wird es lange dauern.

Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass die im Straßensnierungsplan genannten Straßen erneuert werden müssen. Solange es keine andere Gesetzesgrundlage in Sicht ist, sind wir gezwungen die Gebühren zu erheben. Wenn wir seitens der Landesregierung ein positives Signal zu schnellen Gesetzesänderung erhalten würden, könnten wir uns vorstellen die Satzung bis dahin außer Kraft zu setzen. Dieses Signal ist jedoch derzeit nicht zu erwarten.

Kurz gefasst: Begründung für die Nicht-Entlastung der Bürgermeisterin

Warum hat der Rat der Bürgermeisterin Nicole Moenikes die Entlastung für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 nicht erteilt? Die ausführliche Begründung aus der Ratssitzung im Juli 2018 gibt hier:

ausführliche Begründung der Nicht-Entlastung der Bürgermeisterin der Stadt Waltrop

Wir haben aber auch versucht, das Fehlverhalten der Bürgermeisterin, das der Grund für die Nicht-Entlastung ist, hier noch einmal kurz zusammen zu fassen:

I. Dienstvergehen bei der Ausgestaltung und Durchführung des Beratervertrages

Der Beratervertrag wurde mit Herrn Dr.Gellert (Leiter des V+E) abgeschlossen. Bei dem Beratervertrag handelt es sich um eine unterstützende Aufgabe. (Beratung, Organisation und Begleitung von Prozessabläufen). Der Vertragswert lag bei 49.980,00€. Dr. Gellert wird durch den Vertrag nicht verpflichtet, eine Leistung zu erbringen bzw. regelmäßig oder zum Abschluss seiner Beratung Bericht zu erstatten. In der Konsequenz hätte er die monatliche Vergütung auch ohne eine entsprechende Leistung erhalten können.

Dienstvergehen allgemein

Nach § 47 Absatz 1 BeamtStG begeht ein Beamter ein Dienstvergehen, wenn er schuldhaft die ihm obliegenden Pflichten verletzt. Gemäß § 34 Satz 1 und Satz 2 BeamtStG hat sich der Beamte mit vollem persönlichem Einsatz seinem Beruf zu widmen und die ihm übertragenen Aufgaben uneigennützig nach bestem Gewissen wahrzunehmen. Eine fehlerhafte Arbeitsweise ist allein noch nicht ein Dienstvergehen und ein einfacher formaler Fehler, der jedem einmal passieren kann, ist hiervon abzugrenzen. Es sind in der Arbeitsweise der Bürgermeisterin, die zu dem Vertrag mit Dr. Gellert geführt haben, sehr gewichtige Mängel und Verstöße festzustellen, die nicht auf bloßes Unvermögen zurückzuführen sind.

Verstoß gegen §10 Hauptsatzung der Stadt Waltrop

Verträge der Stadt mit Mitgliedern des Rates oder der Ausschüssen sowie mit dem/der Bürgermeister/in und den leitenden Dienstkräften der Stadt bedürfen der Genehmigung des Rates.

Als Chefin des Verwaltungsrates des V+E war ihr Dr. Gellert als leitende Dienstkraft direkt unterstellt.

Verstoß gegen § 11 der Hauptsatzung der Stadt Waltrop

Die Bürgermeisterin darf Aufträge erteilen, wenn dadurch die Stadt Waltrop nicht über einen Betrag von 50.000,00 € hinaus verpflichtet wird, wobei die Aufträge nicht unterteilt werden dürfen und sich im Rahmen der Haushaltsansätze halten müssen.

Diese Mittel waren nicht in den Haushalt eingestellt.

Weiterer Verstoß gegen § 11 der Hauptsatzung der Stadt Waltrop

Die Bürgermeisterin darf über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Summe von 100.000,00 € genehmigen.

Dies waren keine außerplanmäßigen Aufwendungen gemäß der Gemeindeordnung NRW und diese Mittel wurden dem Kämmer nicht vor Abschluss des Vertrages bekannt gegeben.

Verstoß gegen §83 Abs. 1 GO NRW

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind. Die Deckung muss jeweils im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet sein. Im Kommentar: Die sachliche Unabweisbarkeit setzt voraus, dass die Sache unbedingt notwendig sein muss. Die zeitliche Komponente setzt voraus, dass die Erledigung noch in diesem Haushaltsjahr erfolgen muss und eine Verschiebung unmöglich ist.

Sowohl die sachliche als auch die zeitliche Unabweisbarkeit liegt bei dem Vertrag nicht vor und der Kämmerer hat über die Leistung nicht entschieden.

Verstoß gegen §83 Abs.2 GO NRW

Sind die überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen erheblich, bedürfen sie der vorherigen Zustimmung des Rates; im Übrigen sind sie dem Rat zur Kenntnis zu bringen. § 81 Abs. 2 bleibt unberührt.

Die außerplanmäßigen Aufwendungen wurden weder vom Rat genehmigt noch sind sie dem Rat zur Kenntnis gegeben worden.

Verstoß gegen die Wahrheitspflicht

Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst unterliegen in Deutschland grundsätzlich der Wahrheitspflicht. Diese Dienstpflicht gilt nach der ständigen Rechtsprechung. Der Beamte muss in dienstlichen Angelegenheiten die Wahrheit sagen.

Nach Bekanntwerden des Vertrages haben die Parteien SPD, Bündnis 90, Die Grünen, Waltroper Aufbruch und Die Linke einen Fragenkatalog verfasst. In der Beantwortung dieser Fragen hat die Bürgermeisterin mehrfach schriftlich die Unwahrheit gesagt.

Verstoß gegen Compliance- Regeln und Vorschriften

Regeln und Richtlinien gehören zum Kern einer funktionierenden Verwaltung. Die Einhaltung von Gesetz und Recht durch die Verwaltung und seine Mitarbeiter stellen sicher, dass die Verwaltung integer und seriös bleibt.

Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften

Einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe des Beratervertrages hat es nicht gegeben.

Verstoß gegen das Strafgesetzbuch wegen Vorteilsgewährung

Die Gemeindeprüfungsanstalt stellte fest, dass laut Vertrag Leistungen bezahlt werden mussten auch wenn sie nicht erbracht wurden.

II. Zulagenzahlung an Dr. Gellert

Dr. Gellert hat in der Zeit von November 2014 bis Dezember 2015 aufgrund einer Anordnung der Bürgermeisterin eine monatliche Zulage in Höhe von 1.000€ erhalten.

Verdacht der Untreue lt. Strafgesetzbuch

Die Staatsanwaltschaft hat festgestellt, dass Dr. Gellert für das Jahr 2014 eine Tantieme in Höhe von 15.000 € ausgezahlt wurde. Diese Auszahlung erfolgte ohne Anrechnung der gezahlten Zulagen. (Einstellung des Verfahrens gegen Auflage)

Verstoß gegen die Wahrheitspflicht

Diese Zulage wurde von der Bürgermeisterin als Tantiemen Vorauszahlung angegeben obwohl es sich nachweislich der Gehaltsabrechnungen von Dr. Gellert um eine Zulage gehandelt hatte.

Verstoß gegen die Compliance Regeln

Die Zahlung der Zulage wurde eigenmächtig angeordnet.

Verstoß gegen das Tarifrecht

Eine Rechtsgrundlage für die Zahlung der Zulage lag nicht vor

Verstoß gegen die Informationspflicht

Dem Verwaltungsrat des AÖR wurden von der Verwaltungsratsvorsitzenden fast ein Jahr lang die Zahlung der Zulagen verschwiegen.