Bezahlbarer Wohnraum – Eine große Herausforderung für Waltrop

Bezahlbarer Wohnraum – Eine große Herausforderung für Waltrop

Dieser Text erschien zuerst in Wir in Waltrop 1/2018 – die komplette Ausgabe steht hier als pdf bereit.


von Detlev Dick, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Waltrop

Vor dem Hintergrund steigender Mieten und knappen Wohnraums ist das Thema Wohnungsmarktpolitik in aller Munde. Auch bei uns in Waltrop zeigen sich die Auswirkungen.

Wir haben in der Vergangenheit mehrere große Baugebiete erschlossen. Nicht nur Im Hangel und Im Berg sind überwiegend Ein- und Zweifamilienhäuser errichtet worden. Es gibt jetzt nur noch eine überschaubare Anzahl möglicher Baugebiete. Doch wie sieht die Wohnungssituation bei uns insgesamt aus? Was haben wir zu viel und was fehlt? Wie wirkt sich die Veränderung der Altersstruktur der Bewohner aus? Bei der Planung von Baugebieten hat man oftmals im Nebel gestochert, weil man nicht sicher wusste was fehlt. (Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Single Wohnungen, größere Wohnungen etc.) Das Ziel der SPD war es, eine belastbare Grundlage zu schaffen, um für die kommenden Jahre eine realistische Wohnungspolitik zu erarbeiten, in der die sozialpolitischen Vorstellungen nicht zu kurz kommen dürfen.

Um für Waltrop dieses Fundament zu schaffen, hat die SPD Fraktion im Jahr 2014 den Antrag im Rat gestellt, ein Handlungskonzept Wohnen zu erstellen.

Unserem Antrag wurde entsprochen und 3 Jahre später, also erst im letzten Jahr, wurde uns dieses Konzept von der Verwaltung präsentiert.

Der Wohnungsmarkt in Waltrop ist in hohem Maße durch Privateigentümer mit Ein- und Zweifamilienhäusern geprägt. Insgesamt befinden sich über 82 Prozent der Gebäude in Besitz von Privatpersonen und 12 Prozent in Besitz von Eigentümergemeinschaften. Nur 5,3 Prozent der Gebäude sind im Bestand von Wohnungsunternehmen. Waltrop ist zwar eine Stadt, in der Personen mit relativ hoher Kaufkraft leben, aber auch einkommensschwache Haushalte stellen eine sehr große Gruppe im Wohnungsmarkt dar und auch diese müssen mit Wohnraum versorgt werden. Wie in dem Konzept festgestellt wurde, ist in Waltrop etwa jeder fünfte Haushalt einkommensschwach, was einer Anzahl von rund 2.880 Haushalten entspricht.

Die Zahl der einkommensschwachen Haushalte steigt und die erforderlichen Wohnungen werden immer weniger.

Während es im Jahr 2007 noch 927 Sozialwohnungen gab, waren es 2015 nur noch 614.

Der Bestand hat sich in 8 Jahren um ein Drittel reduziert. Es wird festgestellt, dass es in Waltrop momentan so gut wie keine freien Sozialwohnungen am Markt gibt und dass preisgünstiger Wohnraum in Waltrop so gut wie gar nicht mehr vorhanden ist.

Wir haben umgehend reagiert und beantragt, dass in dem geplanten Neubaugebiet „Waldstadion“ überwiegend sozialer Wohnungsbau realisiert werden soll.

Auch dieser Antrag wurde mit breiter Zustimmung im Rat beschlossen.

„Günstige Wohnungen sollen her!“ So wurde das Ergebnis des Konzeptes am 17.08.2017 in der Waltroper Zeitung zusammengefasst.

Die Schaffung und Bereitstellung von Wohnraum im sozialverträglichen Segment wird nur unzureichend durch die privaten Vermieter gedeckt. Dies zeigt sich auch sehr deutlich in Waltrop. Immer mehr teure und altersgerechte Wohnungen werden als Eigentumswohnungen gebaut und die Nachfrage ist nach wie vor groß. Der soziale Wohnungsbau ist für private Unternehmen nicht mehr attraktiv.

Ein kommunales Wohnungsunternehmen könnte jetzt der Retter sein.

Dies würde den Markt in dem Segment beleben und die Politik könnte direkt Einfluss auf den Wohnungsmarkt ausüben. Die Gesellschaft sollte dabei grundsätzlich zwei wichtige strategische Ausrichtungen haben. Zum einen soll es den Bedarf in der Kommune ausgleichen, zum anderen soll es auch wettbewerbs- und marktwirtschaftlich orientiert handeln. Beide Aspekte sind gleichermaßen wichtig, denn nur durch intelligentes Wirtschaften lassen sich Wohnungsbauprojekte nachhaltig realisieren.

Die Stadt Waltrop hat eine eigene Gesellschaft und zwar die Waltroper Vermögensgesellschaft (WVG). Diese verwaltet zurzeit als 100%ige Tochter der Stadt Waltrop einige Wohnungen an der Großen Geist Straße. Einige Kitas und ein paar Garagen in Waltrop gehören ebenfalls zu der Gesellschaft. Aktuell wurden 44 Wohneinheiten im Alten Graben von ihr gebaut und vermietet.

Die SPD Fraktion ist der Meinung, dass diese Gesellschaft eine sehr gute Basis für eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft sein könnte.

Wir haben Anfang des Jahres einen Prüf-Auftrag an die Verwaltung gestellt. Es soll geprüft werden, ob diese Gesellschaft zu einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft entwickelt werden kann. Eine Reaktion liegt uns noch nicht vor.

Wir halten die WVG für ein gutes Fundament. Sie muss nur entsprechend ausgerichtet und ausgestattet werden. Ist die derzeitige Gesellschaftsform die Richtige? Wieviel Personal muss die Gesellschaft haben und wie kann sie sich entwickeln? Wie groß muss sie werden um positive Ergebnisse zu liefern? Fragen über Fragen auf die wir noch keine Antwort bekommen haben.

Andere Städte im Kreis Recklinghausen, wie z.B. Castrop-Rauxel, überlegen ebenfalls eine städtische Wohnungsbaugesellschaft zu gründen.

Auch in Düsseldorf wird dieses thematisiert. Die SPD Landtagsfraktion fordert, dass öffentlich-rechtliche, kommunale oder genossenschaftliche Wohnungsbaugesellschaften gefördert und gestärkt werden sollen. Sie sollen in der Lage sein, den Neubau, den Aufkauf und die Modernisierung bestehender Wohnungen zu finanzieren. Die Privatisierung öffentlichen Wohnungseigentums lehnen wir ab. Wir werden die Mittel für die Programme, wie beispielsweise Soziale Stadt und Stadtumbau West, auf dem erreichten hohen Niveau von über 250 Millionen Euro jährlich fortsetzen.

„Privat vor Staat“ hat sich in der Vergangenheit als Fehler erwiesen. Die von Herrn Rüttgers geführte CDU Landesregierung hat landeseigene Wohnungen an Heuschrecken verkauft, die dann durch private Unternehmen so modernisiert wurden, dass die Mieten nicht mehr bezahlbar waren. Auch in Waltrop haben wir dies im Hirschkamp zu spüren bekommen.

Auf private Unternehmen können wir nicht verzichten, aber es ist wichtig, schnell einen Gegenpol zu installieren und die Aktion nicht auf die lange Bank zu schieben. Der Zug wird sonst an uns vorbeifahren.

Die WVG soll ein kommunales Wohnungsbauunternehmen werden.

Wir in Waltrop – die Zeitung der SPD Waltrop ist zurück!

Wir in Waltrop – die Zeitung der SPD Waltrop ist zurück!

Wir in Waltrop ist wieder da!

Das Magazin der SPD Waltrop kehrt im neuen Gewand zurück. Zukünftig gibt es wieder zweimal im Jahr unsere Zeitung mit Neuigkeiten aus Waltrop, aus der Partei und von unseren Abgeordneten.

Die erste Ausgabe der neuen Wir in Waltrop ist am 29. Dezember 2018 erschienen und enthält unter anderem folgende Themen:

  • Bezahlbarer Wohnraum – eine große Herausforderung für Waltrop
  • 100 Jahre SPD Waltrop – Rückblick und Ausblick
  • Waltrop bekennt Farbe – für Demokratie und Vielfalt
  • Jung & Alt – Warum wir in der SPD sind

Hier gibt es die komplette Ausgabe als pdf zum Download

Bericht aus dem Ausschuss für Schule, Kultur und Sport am 20.11.2018

Bericht aus dem Ausschuss für Schule, Kultur und Sport am 20.11.2018

In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport wurde über folgende Themen gesprochen:

Das Wichtigste gab es unter Tagesordnungspunkt 5: Marco Patruno berichtet über den Stand der neuen Stadthalle, aus baulicher und inhaltlicher Sicht. Der Kostenrahmen ist nur geringfügig überschritten worden.

Die Grundausrichtung stimmt -die Stadt Waltrop kann optimistisch auf das neue Veranstaltungsjahr blicken. Für die SPD ist es wichtig, der neuen Halle, dem neuen Kulturprogramm ein adäquates Marketing an die Seite zu stellen. Die Stadt arbeitet daran!

SPD: Ein Wegweiser vom Parkplatz zum Stadthalleneingang wäre für Erstbesucher hilfreich. (Farblich gekennzeichnetes Pflaster, Lichtspur oder ähnliches)

SPD: Ein Veranstaltungstechniker wäre notwendig – die Stadt will im nächsten Jahr aber zunächst einen Auszubildenden für den Beruf der/des Veranstaltungskauffrau/manns einstellen. Der Techniker sollte im Stellenplan aber auch zu finden sein!

Thema Bücherei:

Trotz ungünstiger, nicht zentraler Lage (Gesamtschulgebäude) sind die Zahlen der Übergangsbücherei sehr gut – und stetig steigend. Die SPD hat heute die Verwaltung aufgefordert, nach Alternativen zu suchen , um den Bau des Medienzentrums in der Innenstadt (neben dem VHS Gebäude) endlich zu verwirklichen. Bislang muss nach einem Ratsbeschluss erst die „alte“ Bücherei verkauft werden, um mit dem Bau eines Medienzentrums beginnen zu können. Das dauert ! Die Verwaltung prüft nun Alternativen, die SPD bleibt an dem Thema!

Thema Kulturbunker:

Herr Jan Moerchen informiert über den Stand des Umbaus im Bunker am Stutenteich. Er hofft, dass es im nächsten Jahr losgehen kann. Wir drücken die Daumen – die Waltroper Bands warten auf die Proberäume.

Europadelegiertenkonferenz der NRWSPD

Europadelegiertenkonferenz der NRWSPD

Für ein solidarisches, demokratisches und starkes Europa!

Waltrop war  gut vertreten bei der Europadelegiertenkonferenz der NRWSPD am 17. November 2018 in Essen. – mit Kathrin Jewanski, Vjola Shala und Björn Jadzinski kamen gleich drei Delegierte von der SPD Waltrop.

Unsere stellvertretende Vorsitzende Vjola Shala wurde zur Delegierten für die Europawahlkonferenz auf Bundesebene gewählt und darf uns im Dezember in Berlin vertreten.

Kleidertauschbörse für Frauen

Kleidertauschbörse für Frauen

Zum zweiten Mal veranstalten die Frauen der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen eine Kleidertauschbörse. Diesmal organisieren die SPD-Frauen die Veranstaltung am

Sonntag, 25.11. von 9.30-15.00 Uhr im Foyer der Waltroper Stadthalle.

Wer Interesse daran hat, Damenoberbekleidung, Handtaschen, Schuhe und Accesoires zu tauschen oder zu spenden, sollte sich den Termin vormerken.

Jede Frau hat sicherlich Sachen im Kleiderschrank, die sie nicht mehr tragen möchte, die jedoch zu schön sind, um im Kleidercontainer zu landen. Genau diese Artikel sind bei der Kleiderbörse gefragt. Außerdem wird so der Wegwerftrend gestoppt und andere Interessentinnen können diese Textilien weiterverwenden. Frauen sind herzlich eingeladen mit maximal zehn Artikeln zu kommen. Natürlich können auch Frauen kommen, die nicht tauschen wollen, sondern die angebotenen Artikel gegen eine kleine Spende erwerben wollen. Der Erlös ist für soziale Zwecke im Kinder- und Jugendbereich bestimmt.

Stellungnahme zu Straßenausbaubeiträgen

KAG-Gebühren: Stellungnahme der SPD-Fraktion

In den einzelnen Bundesländern gibt es unterschiedliche Regelungen zur Anwendung der Straßenausbaubeiträge. In NRW sollen nach KAG (Kommunalabgabengesetz §8), diese Beiträge erhoben werden. Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) hat uns, als Stadt mit leeren Kassen, angewiesen diese zu erheben.

Was sind Straßenausbauten?
Liegt ein Grundstück in einem Neubaugebiet werden die Kosten für den Straßenausbau über die Erschließungskosten, die jeder zahlen muss der dort baut, abgedeckt.
Für die Instandhaltung von Straßen zahlen die Anwohner auch nicht. Das heißt, kleinere Reparaturen oder Schlaglöcher werden beseitigt.
Aber bei vielen Straßen in Waltrop reicht das nicht mehr. Straßenbeläge und Bürgersteige müssen komplett erneuert werden. Nur für die Erneuerung oder Verbesserung einer bestehenden Straße werden diese Beiträge erhoben.

In einem Plan wurden von der Verwaltung 2016 ca. 10 Straßen in Waltrop genannt, die bis 2020 saniert werden sollen. Das umfangreiche Sanierungsarbeiten an den Straßen in Waltrop erforderlich sind haben wir erkannt. Somit haben wir auch im September 2016 der Satzung zur Einführung der Gebühren zugestimmt. Wir haben dabei durchgesetzt, dass nicht die von der Verwaltung geforderten aktuellen Gebührensätze erhoben werden sollen, sondern zunächst nur diejenigen die im Gesetz von 1988 festgesetzt wurden. Wir wollten die Bürger nicht gleich übermäßig strapazieren und haben Wert daraufgelegt, dass die Verwaltung höchste Transparenz in dieser Angelegenheit zeigt.

In der Landesregierung wird aktuell über die Anwendung des Gesetzes diskutiert. Die SPD Fraktion hat in einem Antrag gefordert diese Gebühren nicht mehr von den Bürgern einzufordern. Die Kosten sollen vom Land getragen werden. Konkrete Finanzierungsvorschläge hierfür liegen vor. Eine erste Reaktion der Landesregierung ist, dass man sich lediglich eine Erleichterung vorstellen könne, nicht aber eine komplette Umfinanzierung. Wir wissen eine Änderung des Gesetzes ist langwierig.

Wir haben eine Alternative in der wir vorschlagen über den Wegfall der Gebühren und eine vollkommen andere Finanzierungsform zu diskutieren. Diese könnte so aussehen: Anstatt der Einmalzahlungen könnten wiederkehrende Beiträge erhoben werden. Dabei legt die Gemeinde, nach einem festzulegenden Schlüssel, jedes Jahr Kosten auf Grundstückseigentümer um. Der Vorteil: die Kosten fallen – pro Jahr gerechnet – geringer aus und es wird für jeden berechenbarer. Aber auch bis so etwas anwendbar ist wird es lange dauern.

Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass die im Straßensnierungsplan genannten Straßen erneuert werden müssen. Solange es keine andere Gesetzesgrundlage in Sicht ist, sind wir gezwungen die Gebühren zu erheben. Wenn wir seitens der Landesregierung ein positives Signal zu schnellen Gesetzesänderung erhalten würden, könnten wir uns vorstellen die Satzung bis dahin außer Kraft zu setzen. Dieses Signal ist jedoch derzeit nicht zu erwarten.

100 Jahre Frauenwahlrecht

100 Jahre Frauenwahlrecht

Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland

Am 12. November 1918 gab der Rat der Volksbeauftragten mit Gesetzeskraft bekannt: „Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen.“. Das Frauenwahlrecht, von der SPD bereits seit 1891 im Parteiprogramm gefordert, wurde damit endlich Realität in Deutschland.

Ein großer Schritt in Richtung Gleichberechtigung.

Die erste Wahl für und mit Frauen in Deutschland

Am 19. Januar 1919 fand die Wahl zur verfassungsgebenden Nationalversammlung statt – die erste Gelegenheit für Frauen in ganz Deutschland, ihr aktives und passives Wahlrecht zu nutzen. Und sie nutzten es: 78% betrug die Wahlbeteiligung unter den Frauen, 300 Frauen kandidierten für die Nationalversammlung. Unter den 423 Abgeordneten waren schließlich 37 Frauen – die meisten davon in der SPD-Fraktion.

In Baden und Würtemberg gab es in den Wochen davor bereits Landtagswahlen.

Die erste Rede einer Frau in der Nationalversammlung

Als erste Frau sprach die Sozialdemokratin Marie Juchacz am 19. Februar 1919 in der Nationalversammlung. Sie war sich der Bedeutung dieser ersten Rede offensichtlich bewusst, als sie begann:

„Meine Herren und Damen! Es ist das erstemal, daß in Deutschland die Frau als Freie und Gleiche im Parlament zum Volke sprechen darf, und ich möchte hier feststellen, und zwar ganz objektiv, daß es die Revolution gewesen ist, die auch in Deutschland die alten Vorurteile überwunden hat. Die Frauen besitzen heute das ihnen zustehende Recht der Staatsbürgerinnen.“

Ohne falsche Bescheidenheit betont sie noch einmal die Selbstverständlichkeit, mit der in einer Demokratie auch Frauen das Wahlrecht zusteht:

„Ich möchte hier feststellen und glaube damit im Einverständnis vieler zu sprechen, daß wir deutschen Frauen dieser Regierung nicht etwa in dem althergebrachten Sinne Dank schuldig sind. Was diese Regierung getan hat, das war eine Selbstverständlichkeit: sie hat den Frauen gegeben, was ihnen bis dahin zu Unrecht vorenthalten worden ist. […]Die Männer, die dem weiblichen Teil der deutschen Bevölkerung das bisher zu Unrecht vorenthaltene Staatsbürgerrecht gegeben haben, haben damit eine für jeden gerecht denkenden Menschen, auch für jeden Demokraten selbstverständliche Pflicht erfüllt.“

Wichtig ist ihr auch, noch einmal zu betonen, wer diese Ungerechtigkeit beendet hat:

„Unsere Pflicht aber ist es, hier auszusprechen, was für immer in den Annalen der Geschichte festgehalten werden wird, daß es die erste sozialdemokratische Regierung gewesen ist, die ein Ende gemacht hat mit der politischen Unmündigkeit der deutschen Frau.“

100 Jahre später

In den vergangenen 100 Jahren hat sich in Sachen Gleichberechtigung vieles getan – viele Fortschritte, aber immer wieder auch Rückschritte.

Das Wahlrecht für Frauen wird heute als die Selbstverständlichkeit wahrgenommen, die es in einer Demokratie ist. Und trotzdem sind Frauen in deutschen Parlamenten unterrepräsentiert. Frauen werden im Schnitt schlechter bezahlt als Männer und die Debatten der letzten Jahre (#MeToo, „Nein heißt nein“, #aufschrei) zeigen, dass Sexismus und sexualisierte Gewalt im Alltag vieler Frauen noch immer eine große Rolle spielen.

Viel erreicht – noch viel zu tun.

Zum Weiterlesen

Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen: Vom Frauenwahlrecht zur Parität.

150 Jahre SPD: Aus Frauen werden Staatsbürgerinnen.

SPD-Bundestagsfraktion: 100 Jahre Frauenwahlrecht – Neue Zeiten. Neue Ideen.

SPD: Starke Stimmen für Demokratie

Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste: Einführung des Frauenwahlrechts am 12. November 1918

Europäische Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin e.V.: 100 Jahre Frauenwahlrecht

Reichstagsprotokolle: Sitzung am 19. Februar 1919 mit Rede von Marie Juchacz

Bundeszentrale für politische Bildung: Links zum Frauenwahlrecht

 

 

Kurz gefasst: Begründung für die Nicht-Entlastung der Bürgermeisterin

Warum hat der Rat der Bürgermeisterin Nicole Moenikes die Entlastung für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 nicht erteilt? Die ausführliche Begründung aus der Ratssitzung im Juli 2018 gibt hier:

ausführliche Begründung der Nicht-Entlastung der Bürgermeisterin der Stadt Waltrop

Wir haben aber auch versucht, das Fehlverhalten der Bürgermeisterin, das der Grund für die Nicht-Entlastung ist, hier noch einmal kurz zusammen zu fassen:

I. Dienstvergehen bei der Ausgestaltung und Durchführung des Beratervertrages

Der Beratervertrag wurde mit Herrn Dr.Gellert (Leiter des V+E) abgeschlossen. Bei dem Beratervertrag handelt es sich um eine unterstützende Aufgabe. (Beratung, Organisation und Begleitung von Prozessabläufen). Der Vertragswert lag bei 49.980,00€. Dr. Gellert wird durch den Vertrag nicht verpflichtet, eine Leistung zu erbringen bzw. regelmäßig oder zum Abschluss seiner Beratung Bericht zu erstatten. In der Konsequenz hätte er die monatliche Vergütung auch ohne eine entsprechende Leistung erhalten können.

Dienstvergehen allgemein

Nach § 47 Absatz 1 BeamtStG begeht ein Beamter ein Dienstvergehen, wenn er schuldhaft die ihm obliegenden Pflichten verletzt. Gemäß § 34 Satz 1 und Satz 2 BeamtStG hat sich der Beamte mit vollem persönlichem Einsatz seinem Beruf zu widmen und die ihm übertragenen Aufgaben uneigennützig nach bestem Gewissen wahrzunehmen. Eine fehlerhafte Arbeitsweise ist allein noch nicht ein Dienstvergehen und ein einfacher formaler Fehler, der jedem einmal passieren kann, ist hiervon abzugrenzen. Es sind in der Arbeitsweise der Bürgermeisterin, die zu dem Vertrag mit Dr. Gellert geführt haben, sehr gewichtige Mängel und Verstöße festzustellen, die nicht auf bloßes Unvermögen zurückzuführen sind.

Verstoß gegen §10 Hauptsatzung der Stadt Waltrop

Verträge der Stadt mit Mitgliedern des Rates oder der Ausschüssen sowie mit dem/der Bürgermeister/in und den leitenden Dienstkräften der Stadt bedürfen der Genehmigung des Rates.

Als Chefin des Verwaltungsrates des V+E war ihr Dr. Gellert als leitende Dienstkraft direkt unterstellt.

Verstoß gegen § 11 der Hauptsatzung der Stadt Waltrop

Die Bürgermeisterin darf Aufträge erteilen, wenn dadurch die Stadt Waltrop nicht über einen Betrag von 50.000,00 € hinaus verpflichtet wird, wobei die Aufträge nicht unterteilt werden dürfen und sich im Rahmen der Haushaltsansätze halten müssen.

Diese Mittel waren nicht in den Haushalt eingestellt.

Weiterer Verstoß gegen § 11 der Hauptsatzung der Stadt Waltrop

Die Bürgermeisterin darf über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Summe von 100.000,00 € genehmigen.

Dies waren keine außerplanmäßigen Aufwendungen gemäß der Gemeindeordnung NRW und diese Mittel wurden dem Kämmer nicht vor Abschluss des Vertrages bekannt gegeben.

Verstoß gegen §83 Abs. 1 GO NRW

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind. Die Deckung muss jeweils im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet sein. Im Kommentar: Die sachliche Unabweisbarkeit setzt voraus, dass die Sache unbedingt notwendig sein muss. Die zeitliche Komponente setzt voraus, dass die Erledigung noch in diesem Haushaltsjahr erfolgen muss und eine Verschiebung unmöglich ist.

Sowohl die sachliche als auch die zeitliche Unabweisbarkeit liegt bei dem Vertrag nicht vor und der Kämmerer hat über die Leistung nicht entschieden.

Verstoß gegen §83 Abs.2 GO NRW

Sind die überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen erheblich, bedürfen sie der vorherigen Zustimmung des Rates; im Übrigen sind sie dem Rat zur Kenntnis zu bringen. § 81 Abs. 2 bleibt unberührt.

Die außerplanmäßigen Aufwendungen wurden weder vom Rat genehmigt noch sind sie dem Rat zur Kenntnis gegeben worden.

Verstoß gegen die Wahrheitspflicht

Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst unterliegen in Deutschland grundsätzlich der Wahrheitspflicht. Diese Dienstpflicht gilt nach der ständigen Rechtsprechung. Der Beamte muss in dienstlichen Angelegenheiten die Wahrheit sagen.

Nach Bekanntwerden des Vertrages haben die Parteien SPD, Bündnis 90, Die Grünen, Waltroper Aufbruch und Die Linke einen Fragenkatalog verfasst. In der Beantwortung dieser Fragen hat die Bürgermeisterin mehrfach schriftlich die Unwahrheit gesagt.

Verstoß gegen Compliance- Regeln und Vorschriften

Regeln und Richtlinien gehören zum Kern einer funktionierenden Verwaltung. Die Einhaltung von Gesetz und Recht durch die Verwaltung und seine Mitarbeiter stellen sicher, dass die Verwaltung integer und seriös bleibt.

Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften

Einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe des Beratervertrages hat es nicht gegeben.

Verstoß gegen das Strafgesetzbuch wegen Vorteilsgewährung

Die Gemeindeprüfungsanstalt stellte fest, dass laut Vertrag Leistungen bezahlt werden mussten auch wenn sie nicht erbracht wurden.

II. Zulagenzahlung an Dr. Gellert

Dr. Gellert hat in der Zeit von November 2014 bis Dezember 2015 aufgrund einer Anordnung der Bürgermeisterin eine monatliche Zulage in Höhe von 1.000€ erhalten.

Verdacht der Untreue lt. Strafgesetzbuch

Die Staatsanwaltschaft hat festgestellt, dass Dr. Gellert für das Jahr 2014 eine Tantieme in Höhe von 15.000 € ausgezahlt wurde. Diese Auszahlung erfolgte ohne Anrechnung der gezahlten Zulagen. (Einstellung des Verfahrens gegen Auflage)

Verstoß gegen die Wahrheitspflicht

Diese Zulage wurde von der Bürgermeisterin als Tantiemen Vorauszahlung angegeben obwohl es sich nachweislich der Gehaltsabrechnungen von Dr. Gellert um eine Zulage gehandelt hatte.

Verstoß gegen die Compliance Regeln

Die Zahlung der Zulage wurde eigenmächtig angeordnet.

Verstoß gegen das Tarifrecht

Eine Rechtsgrundlage für die Zahlung der Zulage lag nicht vor

Verstoß gegen die Informationspflicht

Dem Verwaltungsrat des AÖR wurden von der Verwaltungsratsvorsitzenden fast ein Jahr lang die Zahlung der Zulagen verschwiegen.

SPD setzt sich weiterhin für neuen Langendorf-Standort ein

SPD setzt sich weiterhin für neuen Langendorf-Standort ein


Zieht der Fahrzeugbauer Langendorf in ein neues Gewerbegebiet an der südlichen Stadtgrenze oder nicht?

Detlev Dick, unser Fraktionsvorsitzender im Stadtrat, hat mit dem Betriebsrat von Langendorf über die Verlagerung des Betriebs und über die Irritationen, die durch die Stadt Dortmund aufgetreten waren, gesprochen. Am derzeitigen Standort wird es zu eng für Langendorf.
Das Ergebnis fasst er so zusammen: „Langendorf steht nach wie vor zum Standort Dicker Dören und ich habe bekräftigt, dass die Betriebsumsiedlung weiterhin ein Hauptthema der SPD ist und wir alles daran setzen, die Verlagerung schnellstmöglich zu realisieren.“

Die SPD backt das Brot – Sie bringen den Aufstrich mit!

Die SPD backt das Brot – Sie bringen den Aufstrich mit!

Einladung zum Frühstück

Ein gemeinsames Frühstück ist eine wunderbare Gelegenheit, miteinander ins Gespräch zu kommen.

Deshalb wollen wir am Sonntag, dem 25. November, zwischen 9:30 und 12:30 Uhr gemeinsam im Foyer der Stadthalle frühstücken

Die SPD sorgt für frisches, selbst gebackenes Brot, Sie bringen Marmelade, Wurst, Käse oder was Sie sonst so mögen mit.

Und auch im übertragenen Sinne: wir schaffen die Gelegenheit zum Gespräch, Sie bringen Ihre Themen mit. Egal worum es geht – lassen Sie uns darüber reden.

Wir sorgen dafür, dass das Brot frisch ist, Tische & Stühle zum Zusammensitzen und Geschirr und Besteck da sind. Kaffee, Tee und andere Getränke gibt es in der neuen Stadthallengastronomie. Sie müssen wirklich nur „was für auf’s Brot“ mitbringen.

Sonntag, 25.11. 2018

9:30 – 12:30

Foyer der Stadthalle Waltrop

Noch Fragen?
Wir sind jederzeit erreichbar per Mail unter mitreden@spd-waltrop.de oder WhatsApp unter 0151 72070658